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Denkmalschutz

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Impressionen: Luftballonaktion zum Tag des offenen Denkmals 2021


Denkmalpflege

Die Denkmalpflege der Stadt Koblenz ist als Untere Denkmalschutzbehörde für die vielzähligen denkmalgeschützten Gebäude, historischen Parkanlagen und baulichen Gesamtanlagen des Koblenzer Stadtgebietes zuständig. Insgesamt gibt es in Koblenz über 600 Kulturdenkmäler, die sich teils in städtischer, teils in kirchlicher und häufig in privater Hand befinden. Die Untere Denkmalschutzbehörde bearbeitet Bauanträge, die den Denkmalschutz betreffen und Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung. Außerdem steht die Untere Denkmalschutzbehörde beratend für alle Fragen rund um das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Verfügung.

Was macht die Denkmalpflege?

Die zentrale Aufgabe der Denkmalpflege besteht in der Inventarisierung, Unterschutzstellung, Erhaltung, Pflege, wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung der Kulturdenkmäler. Für die Erfüllung dieser vielfältigen Aufgaben ist die Denkmalpflege in Rheinland-Pfalz in mehrere Behörden aufgeteilt.

Kontakt/ Ansprechpartner der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Koblenz

  • Frau Kaiser-Grunow, Sachbearbeitung Denkmalpflege, Sachgebiet Denkmalpflege
  • Herr Böckling, Sachbearbeitung Denkmalpflege, Sachgebiet Denkmalpflege, +49 261 129-3153
  • Frau Köhler, Sachbearbeitung Denkmalpflege, Sachgebiet Denkmalpflege, +49 261 129-3170
  • Herr Kupp, Techniker, Sachgebiet Denkmalpflege, +49 261 129-3141
  • Frau Morales, Verwaltung, Sachgebiet Denkmalpflege, +49 261 129-3175
  • Herr Mantz, Verwaltung, Sachgebiet Denkmapflege, +49 261 129-3154

E-Mail: denkmalpflege@stadt.koblenz.de

Anschrift:

Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung

Sachgebiet Denkmalpflege

Bahnhofstraße 47

56068 Koblenz

Denkmal des Monats

Mit dem „Denkmal des Monats“ stellt die Untere Denkmalschutzbehörde ab März 2021 regelmäßig Kulturdenkmäler und besondere Aspekte von Kulturdenkmälern in der Stadt Koblenz vor. Sie lädt damit ein, die Kulturdenkmäler in der Stadt zu entdecken und dabei auch mehr über die Themen und die Arbeit der Denkmalpflege zu erfahren.

  • Weitere Infos zum Denkmal des Monats

    Ein „Denkmal“ im eigentlichen Sinn ist ein Gebäude oder Kunstwerk, das an eine Person oder ein Ereignis erinnert. So definiert es noch 1774 Adelungs Wörterbuch. Das Wörterbuch der Brüder Grimm verzeichnet jedoch 1860 weitere Bedeutungen des Wortes. Ein „Denkmal“ kann demnach ein schriftliches Werk, ein Bauwerk, eine Ruine, eine Bildhauerarbeit, ein Knochen aus der „Vorzeit“ sein, also ein Zeugnis einer vergangenen Epoche der Kulturgeschichte oder der Erdgeschichte.

    Im 19. Jahrhundert hatte sich bereits der Begriff des Kulturdenkmals entwickelt, und viele Staaten betrieben bereits amtliche Denkmalpflege. Heute wird das Kulturdenkmal noch breiter definiert. Das rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 17. Juli 2019 definiert Kulturdenkmäler in Paragraf 3 als „Gegenstände aus vergangener Zeit“, die „Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse oder Entwicklungen“, „Spuren oder Überreste menschlichen Lebens“ oder „kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden“ sind und „an deren Erhaltung und Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.“

    Koblenz ist reich an Kulturdenkmälern aus allen diesen Bereichen, die das Wirken, Denken und Leben der Menschen in den verschiedenen Epochen ebenso vielfältig spiegeln wie die Erdgeschichte.

    In dieser monatlich aktualisierten Rubrik lädt die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Koblenz Sie ein, ausgewählte Kulturdenkmäler aus Koblenz zu entdecken. Sie werden Bekanntes ebenso finden wie weniger Bekanntes und Verstecktes.

    Die Kulturdenkmäler sind auch Gegenstand der Arbeit der Denkmalpfleger und Restauratoren. Sie sind laut Gesetz schon Denkmäler vor ihrer Aufnahme in das „Nachrichtliche Verzeichnis der Kulturdenkmäler“, die Denkmalliste, aber es bleibt die Arbeit der Unteren Denkmalschutzbehörde wie der Denkmalfachbehörde, die Denkmaleigenschaft eines Objektes festzustellen und zu definieren. In Kooperation mit den Denkmaleigentümern, Architekten, Handwerkern und Restauratoren arbeitet die Denkmalpflege daran, die Kulturdenkmäler zu erhalten und ihre Denkmaleigenschaft zu sichern.