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Pressemeldungen der Stadt Koblenz

Grünschnitt-Abfuhr der Stadt Koblenz

Grünschnitt, der an bewohnten Koblenzer Grundstücken anfällt, kann an der Bürgersteigkante zur Grünschnittsammlung der Stadt Koblenz, achtmal jährlich in jeden Stadtteil, an speziellen Abfuhrtagen bereitgestellt werden.

Dabei muss jedoch Einiges beachtet werden. Der Grünschnitt darf maximal einen Meter lang, Äste und Stämme dürfen nicht dicker als zehn Zentimeter, die Bündel nicht schwerer als 40 kg sein. Der Grünschnitt kann dann mit Kordel gebündelt, in städtischen Grünschnittsäcken oder anderen Papiersäcken (oben offen) verpackt oder in Kartons gefüllt (Deckel offen) am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr an den Straßenrand/die Bürgersteigkante gestellt werden.

Grünschnitt in Plastiksäcken, in Big Bags, Regenfässern, Schubkarren kann nicht geladen werden.
In diesem Zusammenhang weist der Kommunale Servicebetrieb Koblenz auch noch einmal darauf hin, dass auch abgeschnittene Thuja-Hecken, wie jeder andere Grünschnitt auch, gebündelt werden müssen, bevor sie zur Abfuhr am Straßenrand bereitgestellt werden. Nur ordnungsgemäß bereitgestellter Grünschnitt kann geladen werden.

Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 31. September zum Schutz der heimischen Tierwelt grundsätzlich nicht geschnitten werden dürfen. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Tiere nicht bei der Aufzucht ihrer Jungen gestört oder Nester beseitigt werden.


Hier die Märztermine 2023 im Überblick:

13.03.2023-Pfaffendorf, Pfaffendorfer Höhe

14.03.2023-Horchheim, Horchheimer Höhe

15.03.2023-Niederberg, Ehrenbreitstein

16.03.2023-Arenberg

17.03.2023-Immendorf, Stolzenfels

20.03.2023-Karthause 1

21.03.2023-Karthause 2

22.03.2023-Karthause 3

23.03.2023-Asterstein

24.03.2023-Arzheim

27.03.2023-Metternich 2

28.03.2023-Metternich 1

29.03.2023-Altstadt, Stadtmitte, Vorstadt

30.03.2023-Güls 2

31.03.2023-Güls 1