Pressemeldungen der Stadt Koblenz
Neuer Mietspiegel vorgestellt
Zum 17. März 2023 wird in Koblenz ein neuer Mietspiegel in Kraft treten. Er gibt Auskunft über den durchschnittlichen Mietpreis von nicht preisgebundenen Mietwohnungen in der Rhein-Mosel-Stadt. Der Mietspiegel schafft Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und gibt damit Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern eine wichtige und belastbare Orientierungshilfe. Unter fachlicher Federführung der Fachdienststelle für Kommunalstatistik und Stadtforschung ist er von einem Arbeitskreis bestehend aus verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung, den Interessensverbänden der Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern sowie zahlreichen weiteren Akteuren des Wohnungsmarktes und der Wohnungswirtschaft erstellt worden.
Auch der „Neue“ ist ein qualifizierter Mietspiegel. Um dieses Prädikat zu erhalten, muss er nach wissenschaftlichen Methoden erstellt und vom Stadtrat und/oder den Interessensverbänden anerkannt werden. Nachdem die Interessensverbände am 2. März 2023 die Anerkennung einstimmig und förmlich ausgesprochen haben, hat auch der Koblenzer Stadtrat den Beschluss der Anerkennung in seiner Sitzung am 16. März 2023 einstimmig gefasst.
Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach zwei Jahren fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt werden. Der jetzt vorgelegte Mietspiegel wird für den Zeitraum vom 17.03.2023 bis zum 31.12.2024 gültig sein. Hintergrund für die verkürzte Laufzeit ist das Mietspiegelreformgesetz, welches zum 1. Juli 2022 in Kraft trat und u.a. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Neu ist auch, die in diesem Gesetz enthaltene Auskunftspflicht für Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern. Die Durchsetzung dieser Auskunftspflicht und die im Vergleich zu den Vorerhebungen verschobene Feldphase, sind die Gründe für die Gültigkeit ab dem 17. März 2023 anstatt wie in Koblenz bislang üblich zum Jahreswechsel.
Basis für die Berechnung bilden Daten von rd. 1.900 Mietwohnungen, die aus einer kombinierten Mieter-Vermieterbefragung gewonnen wurden. Die Repräsentativität der Datenbasis ist durch die Verfahrensweise bei der Ziehung der Stichprobe und die Durchsetzung der gesetzlich verankerten Auskunftspflicht gewährleistet.
Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgt wie bislang in zwei Schritten. Zunächst wird die Basisnettomiete ermittelt. Sie hängt von Baujahr und Wohnfläche des Mietobjektes ab. Der Mietspiegel kennt sieben Wohnflächen- und neun Baujahresaltersklassen. In einem zweiten Schritt werden Zu- und Abschlagsfaktoren ermittelt, die sich aus der Wohnlage oder der Ausstattungskriterien ergeben. Mit diesem Faktor wird die Basisnettomiete multipliziert und somit die Vergleichsmiete festgestellt.
Der Mittelwert aller Nettokaltmieten in der aktuellen Mietspiegelstichprobe mit Stichtag 30.06.2022 liegt bei 7,54 €/m² und damit 4,9 % über dem Wert der Stichprobe des noch gültigen, zum 30.6.2020 aktualisierten Mietspiegels. Seit der letzten Neuerstellung des Mietspiegels zum Stichtag 20.06.2018 ist die durchschnittliche Nettokaltmiete für mietspiegelrelevante Wohnungen um fast einen Euro gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Teuerungsrate von 3,6 %.
Bei den Zu- und Abschlagsfaktoren gibt es inhaltlich und quantitativ einige Änderungen zur letztmaligen Neuerstellung im Jahr 2018. Einzelheiten dazu und zum gesamten Erstellungsprozess des Koblenzer Mietspiegels sind der umfassen Dokumentation zu entnehmen.
Der neue Mietspiegel ist gegen eine Schutzgebühr von 6,00 Euro beim Bürgeramt erhältlich. Darüber hinaus kann er im Internet kostenlos als PDF-Datei unter www.mietspiegel.koblenz.de heruntergeladen werden. Zusätzlich findet sich auf dieser Seite, neben der Dokumentation, einen online Mietspiegelrechner, der Schritt für Schritt bei der Ermittlung der Vergleichsmiete unterstützt.
Auskunft zum Mietspiegel erteilen Ihnen die Beschäftigten der Kommunalstatistik und Stadtforschung (mietspiegel@stadt.koblenz.de / 0261 129 1247).
Bildunterschrift 1: Oberbürgermeister David Langner und Vertreter der Interessensverbände stellen den neuen qualifizierten Mietspiegel in Koblenz vor. (v.ln.r.) Dr. Manfred Pauly (Stadt Koblenz), Daniela Schüller (Stadt Koblenz), David Langner (Oberbürgermeister), Franz Obst (Vorsitzender Mieterbund Mittelrhein e.V.), Christoph Schöll (Vorsitzender Haus & Grund Koblenz) und Michael Wolf (Vorsitzender VermieterVerein e.V.)
Bildunterschrift 2: Nach Unterzeichnung des Mietspiegels durch die Interessensverbände: (v.l.n.r.) Daniela Schüller (Stadt Koblenz), Christoph Schöll (Vorsitzender Haus & Grund Koblenz), Andrea Meierhans (Geschäftsführerin Mieterbund Mittelrhein e.V.) und Dr. Manfred Pauly (Stadt Koblenz)
Fotos: Stadt Koblenz/ Mandy Steffens