Corona: hilfen für unternehmen

Hier finden Sie Kontaktadressen und weitere Links für Unternehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen zum Umgang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).
Ebenso hat die Investitions- und Strukturbank eine Corona-Infoseite erstellt, auf welcher Sie ebenfalls alle wichtigen Informationen finden.
Novemberhilfe/Dezemberhilfe 2020
"Die Unterstützung von Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe ("Novemberhilfe") wird auch für den Zeitraum der temporären Schließungen im Dezember im Dezember fortgeführt und ggfl. unter geänderten Konditionen bis in den Januar 2021 verlängert.
Antragsberechtigt sind auch alle Kommunalen Unternehmen. Die zum 31. Dezember 2020 auslaufende Überbrückungshilfe II wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert." (Auszug aus einem Schreiben des Deutschen Städtetages)
Auf dieser Seite hat der Bund häufige Antworten und Fragen in einer Übersicht zusammgefasst.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Service-Hotline des Bundes zur Verfügung.
030 52685087
Übersicht der Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes
Antrag Corona-Soforthilfe des Bundes
Die Frist zur Antragstellung endete am 31.05.2020. Es können keine weiteren Anträge für dieses Programm gestellt werden.
Für einen schnellen und gezielten Überblick hat die ISB auf einer Landingpage alle relevanten Informationen für Sie zusammengetragen: https://isb.rlp.de/corona.html
Hier finden Sie das Antragsformular für die Corona-Soforthilfe und begleitende Informationen:
- Antrag
- Bearbeitungshinweise zum Antragsverfahren
- Kleinbeihilferegelung Bund
- FAQs
- Datenschutzinformationen
BITTE LADEN SIE DAS ANTRAGSFORMULAR HERUNTER UND SENDEN SIE DIESES VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLT, UNTERZEICHNET UND NUR IM PDF-FORMAT EINGESCANNT AUSSCHLIEßLICH AN DIE E-MAILADRESSE CSH@ISB.RLP.DE
Sollte Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie Ihre Antragsunterlagen per Fax (06131 6172-1159) oder postalisch an die ISB:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Bereich 2.2 Zuschuss-, Fördermittelverwaltung
Holzhofstr. 4
55116 MainzBitte beachten: Die ISB kann nur eingescannte und keine fotografierten Anträge entgegen nehmen. Die Anträge müssen vollständig sein und mit dem Originalantrag gestellt werden.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zur Corona-Soforthilfe des Bundes.
- Antrag
Informationen zur Überbrückungshilfe I des Bundes
Das Programm "Überbrückungshilfe des Bundes" startet am Freitag, den 10.07.2020.
Die Frist zur Antragstellung endete am 09.10.2020. Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe I können bis einschließlich 30. November 2020 gestellt werden.
Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer über das zentrale Portal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) bei der ISB gestellt werden.
Hier finden Sie Informationen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite der ISB.
Bei Rückfragen können Sie sich an die nachfolgende Hotline der ISB wenden
06131 6172 1333
oder eine E-Mail an die folgende Adresse schreiben
Die IHK bietet einen Überbrückungshilfe-Rechner an.
Informationen zur Überbrückungshilfe II des Bundes
Programmstart der Überbrückungshilfe II ist der 21.10.2020.
Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31.12.2020. Anträge hierfür können rückwirkend bis 31.01.2021 gestellt werden.
Das Programm wird nun als Überbrückungshilfe III bis Ende 2021 verlängert und deutlich erweitert.
Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer bei der ISB gestellt werden.
Für all jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, hält die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz einen speziellen Steuerberater-Suchdienst bereit; Wirtschaftsprüfer sind im Berufsregister der WPK aufgelistet.
- Zuschüsse für die Monate September bis Dezember 2020
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freuen Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der ISB.
Links:
Informationen zur Überbrückungshilfe III des Bundes
Das Programm der Überbrückungshilfe II wird nun als Überbrückungshilfe III bis Ende 2021 verlängert und deutlich erweitert.
Der Förderhöchstbetrag pro Monat wird auf 200.000 € erhöht.
Die Hilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer über die Überbrückungshilfe-Plattform gestellt werden.
Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus
Die Bundesregierung unterstützt mit der Überbrückungshilfe III auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020.
Die Bedingungen der Überbrückungshilfe III Plus entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Lediglich neu hinzu kam die sogenannte "Restart-Prämie".
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022 (verlängert).
Genaueres finden Sie hier.
Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021
Hier werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt.
Vorschuss:
maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften
bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum
Anträge können bis zum 31. März 2022 gestellt werden (Verlängert).
Genaueres entnehmen Sie der Seite des Bundes.
Neustarthilfe 2022
Die Neustarthilfe 2022 führt die Neustarthilfe Plus für die Monate Januar bis März 2022 fort.
Eine weitere Verlängerung bis Juni 2022 ist in Vorbereitung.
Um die Neustarthilfe 2022 beantragen zu können, müssen Sie:
- selbstständig tätig sein (freiberuflich oder ein Gewerbe betreiben)
- ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. hieraus mindestens 51 % ihrer Einkünfte beziehen
- höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen
- bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein und
- die Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch genommen haben
Die Höhe der Neustarthilfe 2022 beträgt für die Förderperiode 50 % eines dreimonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes (ggs. zuzüglich von Einkünften aus unselbstständiger Tätigkeit) 2019 berechnet wird, maximal jedoch 4.500 € pro Förderperiode für Soloselbstständige und Gesellschafter von Personengesellschaften sowie maximal 18.000 € pro Förderperiode für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften.
Die Antragsbedingungen der Neustarthilfe 2022 entsprechen denen der Neustarthilfe.
Genaue Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Sonderprogramm Corona Venture Capital: Stärkung der Eigenkapitalbasis von Start-Ups und kleinen sowie mittleren Unternehmen
Start-Ups:
- Typisch stille Beteiligung, mind. 100.000 € bis zu 500.000 €
- 5 Jahre Laufzeit mit endfälliger Tilgung
- Vergütung in der Regel analog zur KMU-Variante zzgl. einer Endvergütung von 15 %
- Verwendungszweck: Betriebsmittel, Gehälter, F & E-Investitionen, Markteinführungsaufwendungen
- In Ausnahmefällen sind auch offene Beteiligungen zu marktgerechter Bewertung möglich
Hier finden Sie Richtlinien für Kapitalbeteiligungen an Start-Up-Unternehmen.
KMU:
- Typisch stille Beteiligung, mind. 100.000 €, maximal 500.000 €
- 10 Jahre Laufzeit - davon 5 Jahre tilgungsfrei und danach ratierliche Rückführung in halbjährlichen Raten
- Festvergütung 3 % p.a. + 3 % gewinnabhänginge Vergütung
- Verwendungszweck: Betriebsmittel, Gehälter, Warenlager, Kleininvestitionen
Die Richtlinien für Kapitalbeteiligung an kleinen und mittleren Unternehmen können Sie auf dieser Seite aufrufen.
Die Antragsunterlagen für das Sonderprogramm werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
Beratung Wirtschaftsförderung
06131 6172 1333
beratung@isb.rlp.de
- Typisch stille Beteiligung, mind. 100.000 € bis zu 500.000 €
Antrag für „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz"
Das Land ergänzt die Soforthilfen des Bundes über den „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“. Anträge können ab sofort über die Hausbank bei der ISB gestellt werden.
Für einen schnellen und gezielten Überblick hat die ISB auf einer Landingpage alle relevanten Informationen für Sie zusammengetragen: https://isb.rlp.de/corona.html
Konkret sieht die Kombination aus Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.
Unternehmen von über 5 bis 10 Beschäftigten:
15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.
Unternehmen von über 10 bis 30 Beschäftigten:
30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie auch gerne den Newsletter der ISB RLP abbonieren.
Informationen Corona-Hilfsmaßnahmen Soforthilfe und Schutzfonds
Kurzüberblick der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Corona-Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft
Hilfen für Künstler und Kreative:
Die Maßnahmen im Überblick finden Sie hier.
Sofortmaßnahmen zur Entlastung von Koblenzer Unternehmen und Gewerbetreibenden
Zur Entlastung von Koblenzer Unternehmen und Gewerbetreibenden, die aktuell unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten wegen der Corona-Pandemie leiden, bietet die Stadt Koblenz ab sofort verschiedene Sofortmaßnahmen im Rahmen der Gewerbesteuer an.
Oberbürgermeister David Langner: „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betreffen nahezu alle Branchen und Unternehmensgrößen. Das Steueramt bietet den Firmen erste Hilfe und schnelle Unterstützung und will durch unbürokratische Möglichkeiten finanzielle Schwierigkeiten vermeiden helfen.“
Folgende Sofortmaßnahmen sind geplant:
1. Unternehmen und Gewerbetreibende, bei denen sich Gewinneinbrüche abzeichnen, können unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) eine Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen beantragen.
2. Ebenso werden die Stundungsvoraussetzungen der Abgabenordnung für die Vorauszahlungen „wohlwollend“ ausgelegt: Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können die Stundungszinsen erlassen werden.
3. Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen können betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende um Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bitten.
Betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende können sich frühzeitig bei der Stadtverwaltung melden.
Die Anträge zu 1. und 2. sind mit einer kurzen Begründung an das Steueramt,
gewerbesteuer@stadt.koblenz.de,
Fax 0261 / 129-2050,
bzw. die Anträge zu 3. (Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen) ebenfalls mit einer kurzen Begründung an die Vollstreckungsstelle
vollstreckungsstelle@stadt.koblenz.de,
Fax 0261 / 129-2045, oder auch auf dem Postweg zu stellen.
Ferner besteht für alle Firmen die Möglichkeit, mit dem Finanzamt über individuelle Lösungen zur Steuervorauszahlung zu sprechen.
„Bund und Land haben bereits umfangreiche Hilfen zugesagt. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, dass die eventuell gewaltigen wirtschaftlichen Einbußen zunächst abgefedert und Existenzen hoffentlich gesichert werden können“ so Oberbürgermeister David Langner.
Übersicht Soforthilfeprogramme
Hier finden Sie eine Übersicht über die Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Panademie (Stand 30.03.2020)
Hier finden Sie eine Aktualisierung für Rheinland-Pfalz (Stand 23.04.2020)
Eine Übersicht der Investitionsbank Berlin finden Sie hier.
Koblenz bringt´s - Heimische Unternehmen stärken
Um Einzelhandel und Gastronomie in Koblenz weiterhin zu stärken und die heimischen Unternehmen zu unterstützen, können von nun an alle Unternehmen ihre Serviceangebote wie Online-Bestellungen, Lieferdienste und Abholmöglichkeiten auf der neuen Webseite www.koblenz-bringts.de veröffentlichen.
Alle wichtigen und weiteren Informationen können Sie der Presseinformation entnehmen.
Bei Rückfragen können Sie sich jedoch auch gerne an die Koblenz-Stadtmarketing GmbH wenden.
0261 201775 90
info@koblenz-stadtmarketing.de
Informationen für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld:
Arbeitnehmerhotline der Bundesagentur: 0800 45555 00
Aktuelle Informationen der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie hier.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Kredite für Unternehmen
Hierf finden Sie aktuelle Informationen zum KfW-Sonderprogramm und KfW-Schnellkredit
1) OnePager zum KfW-Schnellkredit
2) Schaubild zum KfW-Schnellkredit
3) Checkliste ob KfW-Sonderprogramm möglich ist oder nicht
4) Schaubild Corona-Beraterhilfe
5) Gesamtüberblick auf einer Seite der KfW-Corona-HilfenErklär-Video: Die Kredite der KfW Coronahilfe
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Finanzielle Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, Informationen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Auch die ISB hat eine Coronainformationsseite erstellt.
Instrumente der ISB
1. Programmdarlehen
Aus- und Weiterbildungskredit RLP
2. Tilgungsaussetzungen bei Programmdarlehen
3. Bürgschaften (> 2,5 Mio. €)
4. Beratungshotline
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie bitte vorzugsweise die Anfragemöglichkeit per E-Mail nutzen.
06131 6172-1333
Montag bis Donnerstag jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
beratung@isb.rlp.de
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner bei Liquiditätsproblemen (Mittelstandslotse)
Mittelstandslotse der Landesregierung
Herrn Prof. Dr. Manfred Becker
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
06131 16 5652
Mittelstandslotse@mwvlw.rlp.de
Bei Fragen zur Mittelstandspolitik können Sie sich an die nachfolgende Ansprechpartnerin im Ministerium wenden:
Frau Mechthild Kern
06131 16 25 25
Unterstützung bei Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen
Bürgschaften < 2,5 Mio. €:
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz 06131 62915 65
Bürgschaften > 2,5 Mio. €:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz 06131 6172 1333
Steuerliche Maßnahmen
Hinweise zu Vorauszahlungen, Stundung, Erlass etc. für die vom Coronavirus betroffenen Unternehmen finden Sie hier.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Erlass zu gewerbesteurlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Der Stand ist vom 19.03.2020.
Stabsstelle Unternehmenshilfe Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
06131 16 5110
unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK)
Die IHK hat folgende Corona-Hotlines für Sie eingerichtet:
IHK-Corona-Hotline für allgemeine Fragen: 0261 106 501
IHK-Gastgewerbe-Hotline: 0261 106 502
Ebenso wird können Sie sich per Mail an corona@koblenz.ihk.de wenden.
Alle wichtigen Infos der Industrie- und Handelskammer zum Thema Corona finden Sie hier.
Um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, bietet die IHK ebenfalls an, sich für den Newsletter anzumelden.