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Lärmaktionsplan Stufe 2

Informationen zum Lärmaktionsplan Stufe 2

Im Anschluss an den Lärmaktionsplan der Stufe 1, der vom Stadtrat am 16. Juni 2011 beschlossen wurde wird nun die Kartierung für die Stufe 2 der Lärmaktionsplanung begonnen.

 
Diese dient als Grundlage für die Lärmaktionsplanung der Stufe 2 und bezieht sich nun für Koblenz auf alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und alle Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30 000 Zügen pro Jahr und zusätzlich, weil Koblenz über 100 000 Einwohner und 1000 Einwohner pro km² zählt, auf den gesamten Ballungsraum Koblenz.
 
Gemäß § 4 der 34. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung) bedeutet Ballungsgebiet folgendes:
"(1) Lärmkarten für Ballungsräume erstrecken sich auf sämtliche darin gelegene Hauptlärmquellen, sowie ferner auf
1. sonstige Straßen,
2. sonstige Schienenwege von Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz,
3. Schienenwege von Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes,
4. sonstige Flugplätze für den zivilen Luftverkehr,
5. Industrie- oder Gewerbegelände, auf denen sich eine oder mehrerer Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung befinden, einschließlich Häfen für Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen
 

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