Luftbild Gewerbepark Bubenheim/B9

Wirtschaft

Steuern & Gebühren

Die Stadt Koblenz bietet Unternehmen auch aus steuerlicher Sicht attraktive Ansiedlungsbedingungen. Im Vergleich mit den anderen großen Städten in Rheinland-Pfalz und in der Bundesrepublik liegt Koblenz besonders günstig.

Nach dem Grundsteuergesetz bestimmen die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer.
Der Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Grundsteuer A,
bebaute und unbebaute Grundstücke Grundsteuer B.

Anbei erhalten Sie eine kurze Information über die Steuersätze in Koblenz. Nähere Informationen erhalten Sie über direkt über die verschiedenen Ver- und Entsorgungsanbieter.

Kommunale Steuern und Abgaben:

  • Sofortmaßnahmen zur Entlastung von Koblenzer Unternehmen und Gewerbetrieben

    Zur Entlastung von Koblenzer Unternehmen und Gewerbetreibenden, die aktuell unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten wegen der Corona-Pandemie leiden, bietet die Stadt Koblenz ab sofort verschiedene Sofortmaßnahmen im Rahmen der Gewerbesteuer an.

    Oberbürgermeister David Langner: „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betreffen nahezu alle Branchen und Unternehmensgrößen. Das Steueramt bietet den Firmen erste Hilfe und schnelle Unterstützung und will durch unbürokratische Möglichkeiten finanzielle Schwierigkeiten vermeiden helfen.“

    Folgende Sofortmaßnahmen sind geplant:

    1. Unternehmen und Gewerbetreibende, bei denen sich Gewinneinbrüche abzeichnen, können unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) eine Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen beantragen.

    2. Ebenso werden die Stundungsvoraussetzungen der Abgabenordnung für die Vorauszahlungen „wohlwollend“ ausgelegt: Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können die Stundungszinsen erlassen werden.

    3. Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen können betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende um Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bitten.

    Betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende können sich frühzeitig bei der Stadtverwaltung melden.

    Die Anträge zu 1. und 2. sind mit einer kurzen Begründung an das Steueramt, E-Mail: gewerbesteuer@stadt.koblenz.de, Fax 0261 / 129-2050, bzw. die Anträge zu 3. (Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen) ebenfalls mit einer kurzen Begründung an die Vollstreckungsstelle, E-Mail: vollstreckungsstelle@stadt.koblenz.de, Fax 0261 / 129-2045 oder auch auf dem Postweg zu stellen.

    Ferner besteht für alle Firmen die Möglichkeit, mit dem Finanzamt über individuelle Lösungen zur Steuervorauszahlung zu sprechen.

    „Bund und Land haben bereits umfangreiche Hilfen zugesagt. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, dass die eventuell gewaltigen wirtschaftlichen Einbußen zunächst abgefedert und Existenzen hoffentlich gesichert werden können“ so Oberbürgermeister David Langner.

  • Steuern

    Gewerbesteuer

    420 %

    Grundsteuer A

    340 %

    Grundsteuer B

    420 %

  • Abwasserbeseitungsgebühren

    Abwasserbeseitigungsgebühr

    • Schmutzwasser 1,95 € / cbm
    • Oberflächenwasser 0,91 € / m²

    Es werden gem. KAG keine einmaligen Erschließungsbeiträge für die Entwässerung erhoben

  • Gebühren für Abfallentsorgung

    Gebühren für Abfallentsorgung

    Die Jahresabfallgebühr beträgt für die wöchentliche Leerung der Restabfallbehälter oder für die Leerung der Restabfallbehälter im wöchentlichen Wechsel mit der Biotonne oder für die 2-wöchentliche Leerung der Restabfallbehälter beispielsweise je:

    • 60 l Restabfallbehälter mit Service 144,00 €
    • 80 l Restabfallbehälter mit Service 180,00 €
    • 120 l Restabfallbehälter mit Service 264,00 €
    • 240 l Restabfallbehälter mit Service 528,00 €
    • 770 l Restabfallbehälter (ausschließl. Sortierleistung) 1.689,60 €
    • 1.100 l Restabfallbehälter (ausschließl. Sortierleistung) 2.421,60 €
  • Straßenreinigungsgebühren

    Die Gebühr für die Reinigung öffentlicher Straßen einschließlich der Gehwege beträgt jährlich pro Quadratmeter Veranlagungsfläche in den Reinigungsklassen (RK):

    • RK II = zweimal wöchentl. Reinigung 1,71 €/m²
    • RK III = dreimal wöchentl. Reinigung 2,55 €/m²
    • RK IV = fünfmal wöchentl. Reinigung 3,54 €/m²
    • RK V = sechsmal wöchentl. Reinigung 4,02 €/m²
  • Trinkwasser

    • Trinkwasserpreis 1,83 €/cbm brutto