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Wettbewerbsaufgabe basierend auf Auslobungsverfahren aus 2007

Wettbewerbsgebiet
Wettbewerbsgebiet
Wettbewerbsgebiet
Insgesamt umfasst das Wettbewerbsgebiet eine Größe von 3,4 ha. Das Areal, auf dem das Hochbauprojekt und die öffentliche Platzfläche abzuwickeln sind, ist ca. 1,9 Hektar groß, die restlichen Flächen entfallen auf öffentliche Verkehrsflächen.

Städtebauliche Vorgaben

Anknüpfend an die vorhandene Bebauung soll ein architektonisch interessanter und attraktiver Standort entwickelt werden, der seine Nutzungsschwerpunkte in den Bereichen Kultur und Tourismus sowie Handel finden soll. Zielperspektive ist die Entwicklung eines kombinierten Kultur-, Tourismus- und Handelsstandortes „Forum Mittelrhein“ mit einer attraktiv gestalteten öffentlichen Platzflächen, und einem gegebenenfalls öffentlich begehbaren Architekturwahrzeichen auf der Dachfläche.

Funktionale und gestalterische Anforderungen an das Gesamtprojekt „Forum Mittelrhein“
Die Architektur des Gesamtprojektes soll sichtbarer Ausdruck des kulturellen Alleinstellungsmerkmals der Stadt Koblenz in der Region Mittelrhein werden. Für das Image, die Akzeptanz und im Weiteren die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und seiner Nutzungskomponenten Kultur/Tourismus und Handel ist eine Architektur erforderlich, die hochwertigen Anforderungen genügt; dies gilt im besonderem Maß auch für die Fassadengestaltung.

Sie darf sich jedoch keinesfalls in einer spektakulären Außenhülle erschöpfen, sondern hat den kulturellen und touristischen Funktionen, der darin präsentierten Kunst sowie den gehobenen bzw. hochwertigen Handels- und Dienstleistungseinrichtungen zu dienen. Auch sollte von außen wahrnehmbar sein, dass es sich (auch) um eine kulturelle Einrichtung („Kulturbau“) handelt, eingebunden in das architektonische Gesamtkonzept oder korrespondierend als Solitär.

Im Hochbauprojekt „Forum Mittelrhein“ sollen die im Folgenden aufgeführten Nutzungen realisiert werden, deren Aufteilung auf einen Gebäudekomplex bzw. mehrere Gebäudekörper frei zu bestimmen ist.

Den wichtigsten städtebaulichen Anknüpfungspunkt des Gebäudeabschnitts bzw. Gebäudes Kultur/Tourismus wird das gemeinsame Foyer der Kultureinrichtungen im Erdgeschoss bilden, das die jeweiligen Institutionen erschließen wird und zugleich Standort publikumsorientierter, betriebswirtschaftlich eigenständiger Funktionseinheiten (Touristik-Information, Café,Shop) sein soll.

Diese Eingangssituation fungiert als zentrale Schnittstelle der Kulturinstitutionen mit dem öffentlichen Raum, ihre Gestaltung soll Aushängeschild und Visitenkarte des Kulturangebotes werden.

Durch die städtebauliche Bezugnahme des neu zu gestaltenden Platzes auf das Entree soll nicht nur der Kulturstandort im öffentlichen Raum wahrnehmbar, sondern auch die Nutzbarmachung der Platzfläche durch die Kultureinrichtungen gefördert werden. Die in das Foyer integrierten Komponenten Tourist-Information, Café und Shop sollten auch nach außen hin erkennbare Standorte erhalten.

Die Eingangszonen sind architektonisch hochwertig zu entwickeln. Dies gilt nicht zuletzt für die gemeinsamen Eingangsbereiche von Kultur/Tourismus und Shopping-Galerie, die im Falle der baulichen Zusammenfassung vorzusehen sind. Im Fall separater Eingangslösungen sind die Eingangszonen der verschiedenen Gebäude gleichwertig zu gestalten.

Der überwiegende Teil der Neubebauung soll sich in der Höhenentwicklung am Gebäudebestand in der Görgen-/Viktoriastraße und der Casinostraße orientieren; insbesondere durch eine Anordnung der Nutzungseinheiten aus dem Bereich Kultur/Tourismus auch in den oberen Geschossen kann dies erreicht werden.

Aus städtebaulichen oder funktionalen Gründen wie etwa der Eröffnung von Blickbeziehungen in das Rheintal sind Abweichungen einzelner Gebäude/-teile in der Höhenentwicklung vorstellbar. Eine qualitätvolle Weiterentwicklung der Stadtsilhouette muss dabei sichergestellt sein.

Bei der Verteilung der Nutzungen Handel sowie Kultur/Tourismus auf die Geschossflächen kann das erste Untergeschoss, das Erdgeschoss sowie die Obergeschosse in den Flächennachweis einbezogen werden.

Die Erdgeschosszone soll anteilig den Nutzungen Handel und Kultur / Tourismus zur Verfügung stehen. Die Präsenz von Kultur und Touristik am Standort Zentralplatz wird durch eine Nutzfläche von mindestens 3250 m² von Kultur und Tourismuseinrichtungen im Erdgeschoss sichergestellt.

Die Entwicklung der Nutzflächen in den Obergeschossen hängt von den internen funktionalen Zusammenhängen der Nutzungsbausteine ab. Vorgaben zur zwingenden Ansiedlung von Nutzungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Verteilung der städtischen Nutzflächen
Verteilung der städtischen Nutzflächen
Als Gestaltungsidee für den Einzelhandelsbereich ist ein Teilabschnitt mit „Markthallencharakter“ denkbar.

Offene, nach außen gerichtete Ladenfassaden zum öffentlichen Raum, sind zur Aufwertung gewünscht. Ladenlokale im Erdgeschoss sollten attraktive Schaufensterfronten und ständig zugängliche Eingänge/Türen aufweisen und nicht ausschließlich über die innere Erschließung des Einzelhandelsbereiches erreichbar sein. „Pseudofronten“ bzw. Blindfenster sind unerwünscht.

Die Erschließungs- und Andienungsbereiche sollen in das Untergeschoss integriert werden. Die Andienungsflächen der Nutzungen Handel und Kultur/Tourismus sind dabei räumlich voneinander zu trennen. Die Zufahrten sind sensibel zu integrieren, so dass der gestalterisch unbefriedigende Hinterhofcharakter von Gebäuderückseiten vermieden wird. Sofern zusätzliche Andienungszonen im Straßenraum erforderlich werden (Wechselausstellungen des Museums Mittelrheins), gelten für diese die oben genannten gestalterischen Anforderungen.

Anforderungen an die Erschließung/ Wege/Parkgarage
Die Erschließung des Zentralplatzes und der angrenzenden Bereiche erfordert aus stadtgestalterischen Gründen eine hochwertige und städtebaulich integrierte Planung für die betroffenen Straßenräume.

Die zukünftige Platzfläche soll in ihrer Gesamtheit und jederzeit dem Fußgänger zur Verfügung stehen.

Der neue Zentralplatz soll über Platzzugänge verfügen, die eine enge Korrespondenz zu den vorhandenen Straßenachsen Altlöhrtor (Viktoriastraße/ Görgenstraße Süd), Pfuhlgasse/ Görgenstraße Nord, Clemensstraße, Gymnasialstraße/Casinostraße Nord  und Casinostraße aufweisen. Des Weiteren sind Wegeverbindungen über vorhandene bzw. geplante Passagen (Rathauspassage im Norden, Deinhard-Passage im Osten, Wernecke-Passage im Süden) und deren Fortsetzung zu beachten.

Die Achse Pfuhlgasse/Clemensstraße führt zum BUGA-Kernbereich "Schloss“ und somit indirekt zum Rheinufer; eine Kenntlichmachung und Aufwertung der Verbindung wird angestrebt. Darüber hinaus muss der Zentralplatz als Bindeglied zwischen Altstadt (samt Moselufer) und Schloßstraße entwickelt werden, woraus sich eine besondere Rücksichtnahme auf die Anknüpfung an die Casino- sowie die Viktoriastraße ableitet. Die Netzstruktur eines fußläufigen Wegekonzeptes soll einen Rundlauf ermöglichen zwischen 1A-Lagen Löhrstraße/ Löhr-Center/Obere Löhr sowie von touristischen Anlaufstellen vom Rhein zum Schloß zur Innenstadt (über Altstadt und Schloßstraße). Alle Ziele im Zentralplatzbereich sollen stufenfrei erreichbar sein.

An den Platzrandstraßen sind großzügige Gehwegbreiten vorzusehen, wobei das Mindestmaß von 4 Metern bei angrenzender Geschäftsnutzung und/ oder bei Bushaltestellen noch eine weitere Verbreiterung nahe legt bzw. erfordert.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze, die sich aus den im Bereich des Zentralplatzes neu angesiedelten Nutzungen ergeben, sind in der Parkgarage nachzuweisen (Abschlag für gute ÖPNVErschließung). Es ist vorgesehen, die vorhandene Tiefgarage neu zu errichten und das Angebot an Stellplätzen um ca. 550 Stellplätze auf insgesamt maximal 1.000 Stellplätze zu vergrößern (einschließlich der dauerhaft vermieteten Stellplätze). Die Zu- und Ausfahrten zur Tiefgarage Zentralplatz sind so zu planen, dass diese für den innerstädtischen Verkehr verträglich sind.

Großer Wert wird darauf gelegt, dass die fußläufigen Parkgaragenzu-/-ausgänge direkt an alle Tangentialstraßen angebunden werden.

Im Umfeld der Gebäude bzw. des Platzes ist ein attraktives Angebot von ca. 15 Motorradstellplätzen unterzubringen, zudem sind an wichtigen Zugangspunkten Fahrradabstellplätze (Anlehnbügel) einzuplanen. Eine Erweiterungsoption der Zweiradabstellmöglichkeiten ist zu berücksichtigen. Der Fahrradverkehr konzentriert sich auf die Achsen Casinostraße (Bestand/Planung) und Clemensstraße/ Pfuhlgasse (Planung). Die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen in der Tiefgarage  wird angeregt.

Liefer- und Ladeverkehr zu und von den neuen Gebäuden sollen unterirdisch abgewickelt werden. Die verschiedenen Ansprüche der unterschiedlichen Nutzer und die Konsequenzen für die räumliche Konzeption werden an anderer Stelle ausgeführt.

Anforderungen an die Freiraumgestaltung
Als Zielgröße wird für die neu zu gestaltende öffentliche Platzfläche „Zentralplatz“ ein Wert von 6.000 m² definiert.

Unter Berücksichtigung der bedeutsamen Wegeachsen und der Funktionsflächen für die Bushaltestellen, ist im nördlichen Bereich des Zentralplatzes auch zukünftig eine hohe Fußgängerfrequenz zu erwarten, so dass es angebracht ist, dass der überwiegende Teil der zukünftigen Platzfläche Anschluss an die Görgen- und die Clemensstraße hat. Eine schlauchartige Verengung und damit eine Reduzierung auf eine reine Wegeverbindung sind daher nicht akzeptabel.

An der Nahtstelle zur Altstadt hat der Platz auch zukünftig eine besondere Scharnierfunktion zu erfüllen und besitzt entsprechendes Potenzial. Die notwendige Aufenthaltqualität soll durch eine grundsätzliche Neugestaltung und Integration einer Infrastruktur für Kommunikation, Erholung, Entspannung und Begegnung der Bürger entwickelt werden.

Die Freiraumnutzungen durch eine neue Platzfläche können Bereiche für Aktivitäten bilden, die mit den angrenzenden Nutzungen korrespondieren, so dass neben einem gastronomischen Angebot auch Veranstaltungen hier stattfinden können.

Bisher wird auf dem Zentralplatz der Wochenmarkt sowie regional bedeutsame Veranstaltungen wie z.B. der jährliche „Schängel-Markt“, der Weihnachtsmarkt durchgeführt. Notwendige Traglasten einer Tiefgarage sind darauf auszurichten.

Das Wettbewerbsgebiet ist in der landespflegerischen Zielkonzeption des Landschaftsplanes (Entwurf) mit der Zielvorstellung „Siedlungsdurchgrünung im Baubestand besonders erforderlich“ dargestellt. Von den dort aufgeführten Maßnahmenvorschlägen sind für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe im Einzelnen eine Fassaden-/Dachbegrünung und Baumpflanzungen zu beachten.

Nach der Themenkarte Klima des Landschaftsplans handelt es sich bei dem Wettbewerbsgebiet um einen intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich, die höchsten Tagestemperaturwerte mit geringster Abkühlungsrate über Nacht aufweist (Stadtkern-Klimatop).

Aus landespflegerischer sowie aus städtebaulicher Sicht ist es daher ein  Ziel, bei der Ausführung die ökologische Wertigkeit zu verbessern und landschaftsgestaltende Maßnahmen durchzuführen.

Der vorhandene Großbaum (Stieleiche) an der Casinostraße ist innerhalb der Wettbewerbsbearbeitung zu berücksichtigen. Durch die laufenden Bau bzw-Bodensanierungsmaßnahmen im Rahmen des Rückbaus der Kellergewölbe der ehemaligen Bundesliegenschaft können sich noch Veränderungen im zu berücksichtigenden Baumbestand ergeben.

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