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Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Koblenz
Besonderheiten:
Der Gutachterausschuss ist kein Ausschuss der Stadt Koblenz, sondern eine dem allgemeinen Verwaltungsaufbau nebengeordnete Landeseinrichtung. Er stellt sich als selbstständiges und unabhängiges Kollegialgremium dar. Die Verwaltungsaufgaben werden durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wahrgenommen.
| Anschrift | Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement - Geschäftsstelle des Gutachterausschuss - Bahnhofstraße 54a 56068 Koblenz |
| Telefon | (02 61) 1 29 - 32 32 |
| Telefax | (02 61) 1 29 - 32 30 |
| gutachterausschuss@stadt.koblenz.de |
Aufgaben:
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in § 193 BauGB normiert. Hierzu gehören:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung;
- Ermittlung von Bodenrichtwerten;
- Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlichen Daten;
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und in städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen;
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken;
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust am Grundstück oder über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile.
Die Amtshandlungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle sind gebührenpflichtig. Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis) sowie die Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art und das Landesgebührengesetz für das Land Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung.
