Ihr Standort: Gesundheit & Umwelt > Umweltschutz > Umweltamt


Handlungserfordernisse für den Lärmschutz in Koblenz

In Koblenz sind Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken zu kartieren.
Gesetzliche Grundlagen sind:
 
Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen:
Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen Koblenz Tag
 
 
 
Lärmbelastete Flächen und geschätze Zahl der Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten nach § 4 Abs. 4 Nr. 7 der 34. BImSchV (Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. Kfz in Koblenz (2007)
 
Die Tabelle zu den lärmbelastenden Flächen finden Sie hier.
 
Belastetenzahlen nach § 4 Abs. 4 der 34. BlmSchV (Hauptverkehrsstraßen >6. Mio KFZ/Jahr)
 
Die Tabelle zu den Belastetenzahlen finden Sie hier.
 
 
Zeitplan und Zuständigkeiten für die Lärmschutzplanung
 
Lärmkarten gemäß §47c BlmSchG:
 
Hauptverkehrsstraßen             > 6 Mio. KFZ/Jahr bis 30.06.2007
                                                  > 3 Mio. KFZ/Jahr bis 30.06.2012
zuständig: Stadt Koblenz
 
Haupteisenbahnstrecken          > 60.000 Züge/Jahr bis 30.06.2007
                                                  > 30.000 Züge/Jahr bis 30.06.2012
zuständig: Eisenbahnbundesamt
 
 
Lärmaktionspläne gemäß §47d BlmSchG
 
Hauptverkehrsstraßen             > 6 Mio. KFZ/Jahr bis 18.07.2008
                                                  > 3 Mio. KFZ/Jahr bis 18.07.2013
 
Haupteisenbahnstrecken    > 60.000 Züge/Jahr bis 18.07.2008
                                            > 30.000 Züge/Jahr bis 18.07.2013
zuständig: Stadt Koblenz
 
 

Bürgerservice A - Z

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z 

Häufig gesucht

Weiterführende Links

Logo Koblenzer Entsorgungsbetrieb - Link

DKMS - Lukas Podolski - Link: www.dkms.de