Kaffeefahrten /Werbefahrten
Ausgabe: 11/2025
Kaffeefahrten, auch Werbefahrten genannt, sind organisierte Tagesausflüge, oft mit dem Bus, die eine Verkaufsveranstaltung beinhalten. Es geht bei diesen Veranstaltern nicht vorrangig um einen schönen Ausflug mit gemütlichem Kaffeetrinken, sondern fast immer darum, Produkte wie Kochtöpfe, Laptops, Rheumadecken, Vitaminpillen oder andere Heilmittelchen überteuert zu verkaufen. Der günstige Tages- oder Mehrtagesausflug dient dabei nur als Rahmen.
Wie gehen die Betrüger vor?
Millionen Deutsche nehmen Schätzungen des ADAC zufolge jährlich an Busfahrten mit Verkaufsveranstaltung, sogenannten Kaffeefahrten, teil. Deren Veranstalter haben häufig nur ein Ziel: den Busgästen überteuerte Waren zu verkaufen. Unseriöse Veranstalter locken meist mit günstigen Tagesreisen mit angeschlossenem touristischem Programm.
Wer sind die Betrüger bzw. was geben die Betrüger vor?
Die Betrüger sind gewiefte Geschäftsleute, denen es oft nur um den Verkauf von vermeintlichen Schnäppchen in meist minderwertiger Qualität geht. Sie zeichnen sich vor allem durch Kommunikationsgeschick und Überzeugungskraft aus.
Wer sind die potenziellen Opfer?
Opfer sind meist ältere Personen, die gutgläubig den Aussagen der Verkäufer vertrauen oder sich aus Angst zum Kauf drängen lassen.
Wie kann ich mich schützen?
- Lassen Sie bei Angeboten Vorsicht walten: Je günstiger die Reise, desto spärlicher sind die touristischen Attraktionen.
- Wenn Sie trotzdem mitfahren wollen: Überprüfen Sie vorab die Seriosität des Anbieters. Informationen zu „schwarzen Schafen“ bieten die Verbraucherzentralen.
- Sie sind nicht verpflichtet, an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen oder etwas zu kaufen. Sie haben trotzdem einen Anspruch auf alle bezahlten Leistungen. Veranstalter dürfen Sie also nicht von einem gebuchten Ausflug ausschließen oder die Verpflegung streichen.
- Denken Sie dran: Die auf der Werbeveranstaltung angebotenen Waren sind meist überteuert oder minderwertig. Fallen Sie nicht auf die unzähligen Versprechen der Verkäufer*innen herein, Wundermittel gibt es nicht!
- Vorsicht ist auch bei "Sonderangeboten" und "Spezialrabatten" angebracht. Selbst die so angepriesenen Waren sind häufig noch teurer als vergleichbare Produkte zu regulären Preisen.
- Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Kauf drängen! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht wollen oder nicht verstanden haben!
- Achten Sie bei einer Bestellung auf das richtige Datum im Vertrag und verlangen Sie die Vertragsdurchschrift!
- Zahlen Sie nichts an! Wer den Kaufvertrag widerruft, bekommt sonst womöglich nur schwer sein Geld wieder zurück.
- Wenn Sie sich bedroht fühlen, rufen Sie die Polizei hinzu.
Was ist zu tun, wenn ich auf die Betrugsmasche hereingefallen bin?
- Nach dem Kauf von Waren haben Sie bei Kaffeefahrten in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Fristbeginn setzt aber voraus, dass Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Andernfalls haben Sie sogar 1 Jahr und 14 Tage Zeit.
Musterformulare gibt es bei den Verbraucherzentralen.
- Seit dem 28. Mai 2022 dürfen keine Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen mehr auf Kaffeefahrten angeboten werden.
- Bei Schwierigkeiten mit Käufen im EU-Ausland hilft das Europäische Verbraucherzentrum.
Veröffentlichung durch:
Ordnungsamt Koblenz, Initiative „Sicherheit in unserer Stadt“
Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz
Tel. 0261 129-4760 , E-Mail kriminalpraevention@stadt.koblenz.de
Sicherheitstipp von Seniorensicherheitsberaterin Martina Kalisch
Quelle:

