Vormundschaften / Pflegschaften (Jugendamt)
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Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Das Sachgebiet Vormundschaften / Pflegschaften im Jugendamt übernimmt die gesetzliche Vertretung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben oder ihnen diese ganz oder teilweise entzogen wurde. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu sichern, seine persönliche Entwicklung bestmöglich zu fördern sowie seine rechtliche Vertretung zu gewährleisten.
Die Vormundinnen und Vormünder vertreten die Interessen der Kinder und Jugendlichen in allen Angelegenheiten der Personensorge und Vermögenssorge. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen zu Aufenthalt, Gesundheit, Bildung sowie die Regelung finanzieller Belange. Sie stehen, je nach Fall, in engem Austausch mit den Eltern, Pflegefamilien, Jugendhilfeeinrichtungen, Gerichten, Schulen, Ärzten und weiteren beteiligten Institutionen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist der regelmäßige persönliche Kontakt zu den Mündeln, um deren Lebenssituation zu begleiten, Bedürfnisse zu erkennen und geeignete Hilfen einzuleiten. Dabei orientiert sich das Handeln stets am Kindeswohl sowie an den gesetzlichen Vorgaben.
Das Sachgebiet arbeitet interdisziplinär und kooperiert eng mit anderen Bereichen des Jugendamtes sowie externen Fachstellen. Transparenz, Verlässlichkeit und eine vertrauensvolle Beziehung zu den betreuten jungen Menschen bilden die Grundlage der täglichen Arbeit.