Vormundschaften / Pflegschaften (Jugendamt)

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

Mo     8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Di        8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mi       8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Do      8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Fr        8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

Das Sachgebiet Vormundschaften / Pflegschaften im Jugendamt übernimmt die gesetzliche Vertretung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben oder ihnen diese ganz oder teilweise entzogen wurde. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu sichern, seine persönliche Entwicklung bestmöglich zu fördern sowie seine rechtliche Vertretung zu gewährleisten.

Die Vormundinnen und Vormünder vertreten die Interessen der Kinder und Jugendlichen in allen Angelegenheiten der Personensorge und Vermögenssorge. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen zu Aufenthalt, Gesundheit, Bildung sowie die Regelung finanzieller Belange. Sie stehen, je nach Fall, in engem Austausch mit den Eltern, Pflegefamilien, Jugendhilfeeinrichtungen, Gerichten, Schulen, Ärzten und weiteren beteiligten Institutionen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist der regelmäßige persönliche Kontakt zu den Mündeln, um deren Lebenssituation zu begleiten, Bedürfnisse zu erkennen und geeignete Hilfen einzuleiten. Dabei orientiert sich das Handeln stets am Kindeswohl sowie an den gesetzlichen Vorgaben.

Das Sachgebiet arbeitet interdisziplinär und kooperiert eng mit anderen Bereichen des Jugendamtes sowie externen Fachstellen. Transparenz, Verlässlichkeit und eine vertrauensvolle Beziehung zu den betreuten jungen Menschen bilden die Grundlage der täglichen Arbeit.


Übergeordnete Abteilungen