Wohnsitz ändern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Zur Ummeldung Ihres Wohnsitzes (Umzug innerhalb von Koblenz) sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie benötigen dann kein Anmeldeformular, da wir das Ausfüllen des Formulars für Sie erledigen.

    Die Anmeldung ist auch online möglich. Sie erhalten dann eine elektronische Meldebestätigung. Der Adressaufkleber für den Personalausweis wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Post zugesendet. Es ist kein Besuch im Amt nötig.

    In Ausnahmefällen können Sie ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular durch eine bevollmächtige Person an uns überbringen lassen oder uns schriftlich per Post (E-Mail reicht nicht aus) zukommen lassen.

    Kfz-Umschreibung:

    • Haben Sie ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen, so informieren Sie sich bitte auf den Seiten unserer Zulassungsstelle über die entsprechenden Modalitäten. 

      Wenn Sie innerhalb von Koblenz umziehen können wir die Adresse im KFZ-Schein ändern. Sie sparen sich den Weg zur Zulassungsstelle (hierbei fällt eine Gebühr i.H.v. 10,80 Euro an)!


    Wichtiger Hinweis!

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen nur die Regelfälle einer Anmeldung abdecken können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


  • Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

    Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

    • aus dem Ausland zuziehen oder
    • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

    In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Adresse für die Hundesteuer kann auch im Bürgeramt geändert werden!

  • Anträge / Formulare