Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Leistungsbeschreibung
Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzEine Zweitschrift der Gewerbe-Meldung kann jederzeit durch Sie beantragt werden.Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, ist eine schriftliche Beantragung erforderlich. Denken Sie jedoch daran, die erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen. Sofern Sie wünschen, dass eine Person Ihres Vertrauens eine Zweitschrift der Gewerbe-Meldung für Sie beantragt, ist eine Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises zwingend erforderlich.Bei einer schriftlichen Beantragung der Zweitschrift senden Sie bitte Ihre Unterlagen an folgende Adresse:Stadtverwaltung KoblenzOrdnungsamt-Gewerberegister-Ludwig-Erhard-Straße 256073 KoblenzZuständige Stelle
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.
Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz
EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Verrechnungsscheck oder Überweisungsbeleg (bei schriftlicher Beantragung)
- ggf. Vollmacht (bei Beantragung duch eine Person Ihres Vertrauens)
Das Ausstellen einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig.Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen
Rechtsgrundlage