Reisepass für Kinder beantragen
Leistungsbeschreibung
Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Kinder in der Regel einen mehrere Jahre gültigen Reisepass.
Den Reisepass für Kinder können nur die sorgeberechtigten Personen beantragen.
Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich und gemeinsam mit Ihrem Kind im Bürgeramt am Wohnort des Kindes beantragen.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass bei einer Behörde außerhalb des Wohnsitzes Ihres Kindes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder der Reisepass Ihres Kindes im Ausland abhandengekommen ist, können Sie den Reisepass für Ihr Kind bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht. Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie für Ihr Kind unter 12 Jahren einen Reisepass ohne die Speicherung von Fingerabdrücken beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob Ihr Reisezielland vorläufige Reisepässe als Dokument zur Einreise anerkennt.
Sogenannte Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Besitzt Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Den Kinderreisepass erkennen nicht mehr alle Staaten an. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, welche Länder den Kinderreisepass anerkennen. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzNeu seit Mai 2025:
Seit Mai 2025 sind ausschließlich digitale Lichtbilder für neue Ausweisdokumente erlaubt. Die Bilder werden direkt beim Bürgeramt (Gebühr: 6,00 EUR) oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen erstellt. Lichtbilder auf Papier werden nicht mehr angenommen. Selbstgefertigte Aufnahmen sind nicht zulässig.Hinweis zu den digitalen Passfotos:
Bei Kindern unter 4 Jahren empfehlen wir die Bildaufnahme durch zertifizierte Fotografinnen und Fotografen oder andere zertifizierte Anbieter. Dies erleichtert die Beantragung.
Über diesen Link finden Sie zertifizierte Fotografinnen und Fotografen: https://alfo-passbild.com/Welche Unterlagen werden benötigt?
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biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
- für Kinder unter 10 Jahren gelten weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene
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sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
- bisheriger Reisepass Ihres Kindes
- vorläufiger Reisepass Ihres Kindes
- Personalausweis Ihres Kindes
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
-
gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzWichtiger Hinweis: erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch des Bürgeramtes, welches Dokument Sie für Ihr Reiseland benötigen. Informationen dazu erhalten Sie von den Behörden des Zielstaats oder unverbindlich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt keine Informationen erteilen kann.
- falls vorhanden: alter Reisepass und/oder vorläufiger Reisepass/Kinderreisepass (auch wenn er abgelaufen ist) oder Personalausweis
- Neu seit Mai 2025: Seit Mai 2025 sind ausschließlich digitale Lichtbilder für neue Ausweisdokumente erlaubt. Die Bilder werden direkt beim Bürgeramt (Gebühr: 6,00 EUR) oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen erstellt. Lichtbilder auf Papier werden nicht mehr angenommen. Selbstgefertigte Aufnahmen sind nicht zulässig.
- Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde: Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde bzw. das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher/Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
- Sollten Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit.
- Wenn für Kinder ein Reisepass ausgestellt werden soll, bitte das Kind zur Beantragung mitbringen! Bei Kindern nicht verheirateter Eltern und Kinder aus geschiedenen Ehen ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen (Sorgeerklärung oder Sorgerechtsbeschluss - Hinweis: Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung treffen keine Regelung zum Sorgerecht - bitte spezielle Nachweise, z.B. vom Gericht oder Jugendamt, vorlegen), bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile mit der Ausstellung des Reisepasses für das Kind einverstanden sein. Falls nur ein Elternteil zur Beantragung mitkommt, soll eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitgebracht werden.
- Um Missbrauchsfälle (Leihmutterschaft, Umgehung von Adoptionsvorschriften) zu vermeiden, sind für im Ausland geborene Kinder in der Regel die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapieres zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Inland.
Wichtiger Hinweis!
Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen lediglich den Regelfall einer Reisepassbeantragung abdecken können.
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biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzFalls ein Expressreisepass beantragt wird (Bearbeitungsdauer eine Woche) entstehen zusätzliche Gebühren i.H.v. 32,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Säuglingen und Kleinstkindern kann sich das Gesichtsbild innerhalb der Gültigkeitsdauer so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument deutlich vor Ende der Gültigkeit nicht mehr möglich ist, und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall müssen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Reisepass beantragen.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Lieferzeit der Bundesdruckerei beträgt bis zu sechs Wochen. Vor und in den Ferienzeitenkann es auch es zu längeren Lieferzeiten kommen.
Gegen eine zusätzliche Gebühr von 32,00 Euro kann ein Express-Pass bestellt werden. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei an das Bürgeramt dauert ca. eine Woche.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzJugendliche unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Sorgeberechtigten abholen. Alternativ kann eine Vollmacht aller Sorgeberechtigen vorgelegt werden. Das kann bereits bei der Antragstellung erfolgen.