Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Leistungsbeschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
Ansprechpartner Fundbüro: +49 261 129-4402
Außerhalb der Geschäftszeiten: +49 261 129-4567
Leitstelle Ordnungsamt