Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige inländische Stelle ein Reisepass ausgestellt werden. Die Ausstellung des Reisepasses betrifft Deutsche, die im Ausland wohnen und sich in Deutschland vorübergehend aufhalten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz


    Neu seit Mai 2025:

    Seit Mai 2025 sind ausschließlich digitale Lichtbilder für neue Ausweisdokumente erlaubt. Die Bilder werden direkt beim Bürgeramt (Gebühr: 6,00 EUR) oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen erstellt. Lichtbilder auf Papier werden nicht mehr angenommen. Selbstgefertigte Aufnahmen sind nicht zulässig.

  • Verfahrensablauf

    Die notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) wird durch die zuständige Stelle bei Antragstellung eingeholt.

    Da die Ausstellung des Reisepasses in Ländergesetzen geregelt ist, sollten sich Antragsteller auf jeden Fall vorher mit der jeweiligen Meldebehörde in Kontakt setzen und sich über Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren lassen.

    Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Ein ggf. vorhandener alter Reisepass ist abzugeben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz


    Neu seit Mai 2025:

    Seit Mai 2025 sind ausschließlich digitale Lichtbilder für neue Ausweisdokumente erlaubt. Die Bilder werden direkt beim Bürgeramt (Gebühr: 6,00 EUR) oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen erstellt. Lichtbilder auf Papier werden nicht mehr angenommen. Selbstgefertigte Aufnahmen sind nicht zulässig.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Geltungsdauer: 6 Jahre
      für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
    • Geltungsdauer: 10 Jahr
      für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Lieferzeit für den Express-Reisepass beträgt ca. eine Woche

    Die Lieferzeit für den Reisepass kann bis zu sechs Wochen dauern, zu Spitzenzeiten (vor und in den Ferien) auch länger.


  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für im Ausland geborene Kinder sind die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Inland. Die Einreise mit einem im Ausland geborenen Kind ist nur mit einem gültigen Dokument erlaubt.


An wen muss ich mich wenden?

Im Inland: Einwohnermeldeamt (letzter Hauptwohnsitz oder auch jede andere Ausweisbehörde, Meldeamt im Bundesgebiet, außer Hamburg). 

Im Ausland: Botschaft oder Konsulat

Zuständige Abteilungen