Emissionserklärung

Beschreibung

Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen müssen alle vier Jahre die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen ermitteln. Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen müssen an die zuständige Stelle in elektronischer Form übermittelt werden. Auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen kann der Betreiber von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden.

Verfahren


Zuständige Abteilungen