Abgeschleppte Fahrzeuge
Beschreibung
Fahrzeuge können abgeschleppt und sichergestellt werden, zum Beispiel bei einer Nothilfemaßnahme oder nach einer Ordnungswidrigkeit. Mit den erforderlichen Unterlagen und durch Zahlung einer Gebühr kann das Fahrzeug wieder herausgeben werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Ordnungsbehörde. Gutachter und Versicherungen haben die Möglichkeit, Fahrzeuge im Falle eines Schadens vor Ort zu begutachten.