Gewerbelegitimationskarte
Beschreibung
Personen, die in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen. Diese wird in der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der das Gewerbe seinen Sitz hat bzw. haben wird, ausgestellt.