Sprengstofferlaubnis
Beschreibung
Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich umgehen und diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Inhaber einer solchen Erlaubnis können nur natürliche Personen sein. Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.