Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Im Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit prüft das Bundesverwaltungsamt, ab der Antragssteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es wird ermittelt, wann und wodurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde und ob der Antragssteller die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren hat. Kann die deutsche Staatsnagehörigkeit festgestellt werden, wird als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.