Anlagengenehmigung und -zulassung
Beschreibung
Anlagen wirken durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen auf die Umwelt ein. Bestimmte Anlagen sind daher als gefährlich eingestuft. Soll eine solche Anlage in Betrieb genommen oder sollen daran Änderungen vorgenommen werden, sind eine Genehmigung beziehungsweise eine Zulassung erforderlich.
Leistungen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen