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Verwaltung

Information zur Beantragung von Personalausweis und Reisepass für Personen mit Wohnsitz im Ausland

Wichtiger Hinweis vorab:

Nicht alle Anträge können beim Bürgeramt gestellt werden. Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt zu uns kommen können oder ob Sie direkt zur deutschen Botschaft bzw. zum Konsulat müssen.

1. Wer ist zuständig?

Grundsatz: Wenn Sie im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, ist die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Wohnland für Sie zuständig.

Ausnahme: ein wichtiger Grund liegt vor. In bestimmten Fällen können Sie auch bei uns im Bürgeramt Koblenz einen Antrag stellen, obwohl wir eigentlich nicht zuständig sind, z. B.:

  • Der Weg zu uns ist deutlich kürzer als zur zuständigen Botschaft/dem zuständigen Konsulat.
  • Ihr Ausweisdokument ist abgelaufen und Sie erhalten keinen zeitnahen Termin bei der Botschaft/dem Konsulat
  • Sie haben eine dringende Reise (Nachweis erforderlich, z.B. Flugticket oder Bestätigung des Arbeitgebers).

Wichtig: Auch wenn ein wichtiger Grund vorliegt müssen wir in jedem Fall zuerst die Genehmigung der zuständigen Botschaft einholen. Die Beantragung bei uns erfolgt deshalb immer unter Vorbehalt.

 

2. Wann müssen Sie zwingend zur Botschaft?

In folgenden Fällen können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat:

  • Sie besitzen noch ein gültiges Ausweisdokument (z.B. gültiger Reisepass oder gültiger ausländischer Pass bei doppelter Staatsangehörigkeit).
  • Sie beantragen zum ersten Mal überhaupt ein deutsches Dokument, z.B. für Ihr im Ausland geborenes Kind.
  • Ihr bisheriges deutsches Dokument ist seit mehr als 10 Jahren abgelaufen.
  • Sie können nicht persönlich bei uns vorsprechen.

 

3. Wie läuft die Antragstellung bei uns ab?

  • Die Antragstellung ist nur persönlich beim Bürgeramt möglich. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche (Antragstellende Person und gesetzlicher Vertreter und/oder gesetzliche Vertreterin)
  • Eine schriftliche Antragstellung ist nicht möglich
  • Ein Termin ist zwingend erforderlich. Terminbuchung unter koblenz.de/termine

 

4. Wann können wir Ihren Antrag ablehnen?

Wir können die Annahme Ihres Antrags verweigern, wenn:

  • benötigte Unterlagen fehlen und nicht beschafft werden können
  • wichtige Sachverhalte nicht geklärt sind, z.B. Ihre Namensführung nach deutschem Recht, das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit oder das Sorgerecht für Ihr Kind


In diesen Fällen muss der Antrag direkt bei der zuständigen Botschaft oder beim zuständigen Konsulat stellen.


5. Gebühren

Die Gebühr wird bei der Antragstellung fällig. Bevorzugt bargeldlos.

Dokument0 - 23 Jahreab 24 Jahre
Personalausweis57,60 €76,00 €
Reisepass75,00 €140,00 €
Reisepass (Express)107,00 €175,00 €


6. Erforderliche Unterlagen  - Erwachsene -

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • Aktuelle Meldebescheinigung des ausländischen Wohnsitzes im Original (mit Angabe von Wohnort, Staatsangehörigkeit und Familienstand)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild als QR-Code von einem zertifizierten Fotografen/einer zertifizierten Fotografin
  • Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnsitzes (entfällt, wenn der letzte Wohnsitz in Koblenz war)
  • Aktuelle Geburtsurkunde im Original
  • Ggf. Heiratsurkunde im Original
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
    • Einbürgerungsurkunde
    • Beibehaltungsgenehmigung
    • Spätaussiedlerbescheinigung mit Registrierschein
    • Staatsangehörigkeitsausweis

Hinweis zu Namensänderungen: Wenn sich Ihr Name durch Heirat oder Scheidung geändert hat, klären Sie bitte vorab, ob eine Namenserklärung oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist.

Hinweis zu Urkunden: Fremdsprachige Urkunden müssen mit einer deutschen Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer vorgelegt werden.

 

7.  Erforderliche Unterlagen  - Minderjährige -

Reisepass: Personen unter 18 Jahren / Personalausweis: Personen unter 16 Jahren

Zusätzlich zu den Unterlagen aus Punkt 6 werden benötigt:

  • Aktuelle Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Standesamtliche Bescheinigung zur Namensführung nach deutschem Recht (entfällt bei Urkunden eines deutschen Standesamts)
  • Heiratsurkunde der Eltern (entfällt bei nicht-ehelich geborenen Kindern)
  • Schriftliches Einverständnis beider Elternteile oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile

 

Hinweis: Wenn das Sorgerecht durch ein ausländisches Gericht geregelt wurde oder die gesetzliche Vertretung nicht bei der Mutter oder dem Vater liegt, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein oder der Antrag abgelehnt werden.

Wichtig: In Einzelfällen kann die Vorlage von abweichenden bzw. zusätzlichen Unterlagen erforderlich sein!