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Informationen nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG)

05.11.2025: Es liegen Informationen nach Ziffer 3 vor


Derzeit liegt für den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Koblenz folgende Veröffentlichung vor:

Informationen nach § 40 Abs. 1a Ziff. 3 LFGB


Datum Veröffentlichung

05.11.2025
Betriebsbezeichnung

Imbiss "Döner Paradies"

Anschrift

Münzstr. 18, 56068 Koblenz

Betreiber

Frau Sermin Özdemir

Feststellungstag

16.10.2025

Sachverhalt / Grund der Beanstandung

Mängel bei der Betriebshygiene, bauliche Mängel und ein Schädlingsbefall

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

§ 59 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Mängelbeseitigung

Am 17.10.2025 war ein Teil der Hygienemängel behoben und eine Schädlingsbekämpfung wurde beauftragt.