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Informationen nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG)

14.07.2025: Es liegen Informationen nach Ziffer 3 vor


Derzeit liegt für den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Koblenz folgende Veröffentlichung vor:

Informationen nach § 40 Abs. 1a Ziff. 3 LFGB


Datum Veröffentlichung

14.07.2025
Betriebsbezeichnung

Restaurant Damaskus

Anschrift

Herberichstraße 55, 56070 Koblenz

Betreiber

Herr Akram Suleman

Feststellungstag

24.06.2025

Sachverhalt / Grund der Beanstandung

Mängel bei der Betriebshygiene, Schädlingsbefall, nicht sichere Lebensmittel

Rechtsgrundlage

§ 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB

§ 59 Abs. 1 Nr. 9 u. Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB

§ 10 Abs. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Mängelbeseitigung

Am 30.06.25 war die Grundreinigung der Betriebsstätte noch nicht abschließend erfolgt. Herr Suleman teilte mit, dass die Betriebsstätte vorläufig geschlossen bleibt.