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Verwaltung

Informationen nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG)

15.10.2026: Es liegen Informationen nach Ziffer 3 vor


Derzeit liegt für den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Koblenz folgende Veröffentlichung vor:

Informationen nach § 40 Abs. 1a Ziff. 3 LFGB


Datum Veröffentlichung

15.10.2026
Betriebsbezeichnung

Happy Döner

Anschrift

Altengraben 15, 56068 Koblenz

Betreiber

Herr Mohammad Salehkhel

Feststellungstag

24.09.2026

Sachverhalt / Grund der Beanstandung

Unhygienische Zustände und ein Schädlingsbefall

Rechtsgrundlage

§ 59 Abs. 1 Nr. 9 LFGB

§ 10 Abs. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Mängelbeseitigung

Bei der Nachkontrolle am 26.09.26 wurde festgestellt, dass die Grundreinigung weitestgehend durchgeführt und mit einer Schädlingsbekämpfung begonnen wurde.