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Informationen nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG)

20.08.2025: Es liegen Informationen nach Ziffer 3 vor


Derzeit liegt für den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Koblenz folgende Veröffentlichung vor:

Informationen nach § 40 Abs. 1a Ziff. 3 LFGB


Datum Veröffentlichung

20.08.2025
Betriebsbezeichnung

Matta Lebensmittel & Getränke

Anschrift

Hohenzollernstr. 60a, 56068 Koblenz

Betreiber

Herr Michael Matta

Feststellungstag

30.07.2025

Sachverhalt / Grund der Beanstandung

Mängel bei der Betriebshygiene; Nicht sichere Lebensmittel.

Rechtsgrundlage

§ 59 Abs. 2 Nr. 1a i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1LFGB

§ 10 Abs. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB

Mängelbeseitigung

Bei der Nachkontrolle vom 06.08.25 wurde festgestellt, dass mit den Reinigungs-arbeiten begonnen wurde. Nicht sichere Lebensmittel wurden nicht mehr vorgefunden.