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Pressemeldungen der Stadt Koblenz

Allerheiligen in Koblenz: Ordnungsamt weist auf besondere Regelungen für öffentliche Veranstaltungen hin

Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz weist darauf hin, dass alle öffentlichen Tanzveranstaltungen am Sonntag, 1. November, aufgrund des Feiertags Allerheiligen von 4 bis 24 Uhr untersagt sind.

Darüberhinaus sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen am Allerheiligentag von 13 bis 20 Uhr verboten.

Für den Betrieb von Spielhallen und den Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten gelten besondere Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes. Spielhallen dürfen am Allerheiligentag ganztags nicht betrieben werden. Auch die in Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte müssen an diesem Tag ausgeschaltet sein.

Das Ordnungsamt behält sich vor, etwaige Kontrollen durchzuführen.