Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Durch die Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU ergeben sich für die Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich grundlegende Änderungen.
Die in der o.g. Richtlinie eingeräumte Übergangsfrist endet zum 18. Oktober 2018!
Ab diesem Zeitpunkt sind gem. §53 Vergabeverordnung (VgV) Interessenbekundungen, Interessenbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote nur ausschließlich mit Hilfe elektronischer Mittel einzureichen.
Die ZVS stellt hierzu die Vergabe-Plattform www.rlp.vergabekommunal.de zur Verfügung.