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Vergebene Aufträge

Bereits vergebene Aufträge können Sie hier einsehen:  

Auf Grundlage des § 20 VOB/A 2019 und § 30 UVgO wird auf der Internetseite der Stadt Koblenz über die Auftragsvergabe informiert, sofern die folgenden Auftragswerte erreicht oder überschritten sind:

1.) Bauleistungen

a)   Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer

b)   Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer

 

2. ) Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

Die Informationen nach Ziffer 1 werden 6 Monate vorgehalten und die Informationen nach Ziffer 2 werden 3 Monate vorgehalten.

30.01.2024_Auftragsliste