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Haushaltsplan der Stadt Koblenz

der Haushalt der stadt koblenz

Der Haushalt ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Gemeinden. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltverordnung wird für jedes Jahr ein Haushaltsplan für die Stadt Koblenz aufgestellt.
Der Haushalt wird dabei in Form einer Satzung durch den Stadtrat im Rahmen der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden verabschiedet. Grundlage der Haushaltssatzung ist dabei der sogenannte Haushaltsplan. Er enthält alle voraussichtlichen Erträge und alle prognostizierten Aufwendungen (Ergebnishaushalt) sowie alle voraussichtlich eingehenden Einzahlungen und die zu erwartenden Auszahlungen (Finanzhaushalt).

Der Haushalt ist dabei u.a. Ermächtigungsgrundlage für die Stadt Koblenz, die notwendigen Aufgaben einer kreisfreien Stadt durchzuführen und die hierfür erforderlichen Erträge zu erwirtschaften.

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtrat setzen in ihren Sitzungen zur Haushaltsberatung die politischen Prioritäten. Zu beachten ist dabei, dass viele Aufgaben einer Gemeinde gesetzlich oder vertraglich vorgegeben sind, die Stadt Koblenz also keine Entscheidungsfreiheit dahingehend hat, ob sie bestimmte Aufgaben wahrnimmt (z.B. Sozialhilfe).

In der Haushaltssatzung selbst werden darüber hinaus z.B. auch Festsetzungen für die Höhe der kommunalen Steuersätze für das Haushaltsjahr getroffen, was sich in den dann zu erstellenden Steuerbescheiden für z.B. die Gewerbesteuer und Grundsteuer bei jedem einzelnen Bürger widerspiegelt.

Die Haushaltspläne der Stadt Koblenz aus den vergangenen Jahren finden Sie im unteren Teil dieser Seite.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Haushalten (z.B. Aufbau und Zusammensetzung) finden Sie in der jeweiligen Haushaltsinformationsbroschüre.

Darüber hinaus haben die Einwohner der Stadt Koblenz die Möglichkeit, sich an der Aufstellung des Haushalts- und Nachtragshaushaltsplans zu beteiligen. Näheres hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Einwohnerbeteiligung (auf der rechten Seite dieser Seite).

Kämmerei und Steueramt

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