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EINWOHNERBETEILIGUNG

ALLGEMEINES

Alle Einwohner der Stadt Koblenz können sich aktiv an der Aufstellung des Haushalts- und Nachtragshaushaltsplans beteiligen. Hierzu können mit einem entsprechend vorbereiteten Bogen, Vorschläge zum Entwurf des jeweiligen Haushalts- oder Nachtragshaushaltsplans (einschließlich seiner Anlagen) abgegeben werden. Die eingereichten Vorschläge werden in den Haushalts- und Nachtragshaushaltsplanberatungen der politischen Gremien der Stadt Koblenz einfließen und dort zur Beratung gestellt.

Die Einwohnerbeteiligung findet immer nur zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr (meistens im Herbst), über einen Zeitraum von zwei Wochen, statt. Wann eine Einwohnerbeteiligung durchgeführt wird, können Sie auf dieser Seite oder durch eine entsprechende Bekanntmachung in der Rhein-Zeitung erfahren.

  • EINWOHNERBETEILIGUNG ZUM NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN 2024

    Alle Einwohner der Stadt Koblenz können sich in der Zeit vom 13.09.2024 bis 26.09.2024 aktiv an der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans 2024 der Stadt Koblenz beteiligen.

    Hierzu können mit dem Vorschlagsbogen (siehe unten) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen abgegeben werden. Die eingereichten Vorschläge werden in die Beratungen des Nachtragshaushaltes 2024 der politischen Gremien der Stadt Koblenz einfließen und dort zur Beratung gestellt.
     
    Bitte senden Sie Ihren Vorschlag an:
     
    Kaemmerei@Stadt.Koblenz.de
     
    oder auf dem Postweg an:
     
    Stadtverwaltung Koblenz
    Kämmerei und Steueramt
    Willi-Hörter-Platz 1
    56068 Koblenz

    Vorschläge, die nach dem 26.09.2024 eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden!

    Den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2024 finden Sie hier.