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Verwaltung

Sponsoring, Spenden, Schenkungen und sonstige Zuwendungen

Für ein gutes Miteinander in Koblenz – auch kleine Spenden helfen!

Der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner
Der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


Gemeinschaft und Solidarität zwischen den Menschen sind unsagbar wichtig für den Zusammenhalt in Koblenz!

Der Dialog zwischen Generationen, der Austausch von Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlicher Einkommensgruppen oder Herkunft trägt dazu bei, dass wir einander verstehen, voneinander lernen.

In einer Stadt, der dieses Miteinander fehlt, wollen wir wohl alle nicht leben.

 Deshalb ist es wichtig, dass sich Bürger/innen für gemeinnützige Zwecke in unserer Stadt einsetzen. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende – egal in welcher Höhe oder auch als Sachspende.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und der Unterstützung der gemeinnützigen Arbeit in unserer Stadt! 


Herzliche Grüße

David Langner

 

  • Verfahrenslauf

    Bei Spenden handelt es sich um Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke.

    Eine Annahme Ihrer Zuwendung darf nur erfolgen, wenn das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen ist und kein böser Anschein einer Beeinflussung bei der Zuwendungsannahme vorliegt.

    Der Stadtrat tagt daher in öffentlicher Sitzung über die Annahme der Zuwendungen. Aus  datenschutzrechtlichen Gründen benötigen wir von Ihnen hierfür das Einverständnis. Wir bitten Sie, das Formular zu Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen an die Stadt Koblenz ausgefüllt und  unterschrieben an uns zurückzusenden. Gerne können Sie uns das Formular auch eingescannt per E-Mail (zuwendungen@stadt.koblenz.de) übermitteln.

    Um sachfremde Entscheidungen oder gar eine Vorteilsnahme im Verfahrensverlauf auszuschließen, sind wir darüber hinaus entsprechend des Transparenzgebots verpflichtet, alle angebotenen Zuwendungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vorzulegen. Diese prüft innerhalb eines Monats nach Vorlage, ob der Annahme rechtliche Bedenken entgegenstehen.

    Da der Verfahrenslauf länger dauern kann, bitten wir hier um Ihr Verständnis, dass eine Annahme bzw. Übergabe der Zuwendung vorab nicht erfolgen darf.  Ist dieser abgeschlossen, werden wir Sie in Kenntnis setzen.

    Im Voraus vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

  • Angaben zu Geldzuwendungen

    Wenn Sie eines unserer gemeinnützigen Projekte finanziell unterstützen möchten, können Sie Ihre Zuwendung nach Annahme des Stadtrates an die folgende Bankverbindung überweisen. Bitte beachten Sie bei einer Geldzuwendung als Verwendungszweck (auch) das Stichwort „Spende“ anzugeben, damit Ihre Zahlung zeitnah zugeordnet werden kann.

    Empfänger:
    Stadt Koblenz
    IBAN: 
    DE 40 57 05 01 20 00 00 00 02 40
    BIC:    
    MALADE51KOB
    Verwendungszweck:Spende für XY

    Nach erfolgter Prüfung (siehe Verfahrensgang) stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Anrechnung beim Finanzamt aus.

    Bei Zuwendungen bis 400 Euro (ab 1.01.2026) reicht zur steuerlichen Anerkennung der Zahlungsnachweis (Überweisungsträger) aus; ein Zuwendungsbestätigung ist nicht notwendig (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).

    Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: zuwendungen@stadt.koblenz.de

  • Angaben zu Sachzuwendungen

    Unser Bedarf an Sachzuwendungen ist ständigem Wandel unterworfen und nur schwer kalkulierbar. Sehr gerne prüfen wir in einer telefonischen Rücksprache, wie und ob Ihre Sachzuwendung Ver­wendung finden kann. Aufgrund notwendigen Wertnachweisen kann sich der Verfahrensgang hier verzögern.

    Im Zweifelsfall können Sie Ihre Anfrage gerne an das Steueramt (0261/129-2068 oder 1412 bzw. zuwendungen@stadt.koblenz.de) richten. Wir leiten Ihr Angebot dann an die zuständigen Stellen weiter.

  • Sponsoring

    Auch als Unternehmen/r können Sie uns gemeinnützig unterstützen und für unsere Veranstaltungen einen Leistungsaustausch aushandeln. Hier finden Sie aktuelle Projekte und die Ansprechpartner, an die Sie Ihre Anfrage einer vertraglichen Regelung richten können. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch den Leistungsaustausch (Leistung durch eine Gegenleistung bspw. Auslegung von Broschüren, Verlinkung des Werbepartners) keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden kann. In diesen Fällen handelt es sich i.d.R. um Werbeleistungen.

    Aktuelle Projekte, bei denen Spenden und Sponsoringpartner benötigt werden:

    📌 Amt 31 / Ordnungsamt (Flüchtlingshilfe)

    📌 Amt 40 / Kultur- und Schulverwaltungsamt

    📌 Amt 42 / StadtBibliothek

    Willkommen sind der StadtBibliothek insbesondere Geldzuwendungen für den Ausbau des Medienbe­standes und die Leseförderung sowie geeignete Sachzuwendungen für den Bibliotheksbetrieb.

    📌 Amt 43 / Volkshochschule Koblenz     

    Dringend benötigt werden Geldzuwendungen für die Stiftung "Volkshochschule im Wandel" sowie Sachzuwendungen zur Verbesserung der digitalen und medialen Infrastruktur, damit eine qualifizier­te Weiterbildung in diesen Bereichen überhaupt ermöglicht werden kann.

    📌 Amt 44 / Musikschule

    📌 Amt 45 / Ludwig Museum

    Gesucht werden vor allem Sponsoren für die lange Museumsnacht und den Internationalen Museumstag; Bedarf besteht aber auch bei der Unterstützung für Veranstaltungen des Ludwig Museum.

    Näheres können Sie auf der Homepage  https://www.ludwigmuseum.org/ entnehmen.

    📌 Amt 45 / Mittelrhein Museum

    📌 Amt 46 / Stadttheater

    Aktuelle Informationen zu Projekten des Theaters finden Sie auf www.theater-koblenz.de.

    Der Freundeskreis Theater Koblenz e.V. informiert regelmäßig über aktuelle Födermaßmahmen für das Theater Koblenz. Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.freundeskreis-theater-koblenz.de

    📌 Amt 50 / Sozialamt

    📌 Amt 51 / Jugendamt

    📌 Amt 52 / Sport- und Bäderamt

    📌 Eigenbetrieb 67 / Grünflächen und Bestattungswesen