Denkmalschutzgesetz, Unterschutzstellung und Denkmallisten
Denkmalschutzgesetz (DSchG)
Das Denkmalschutzgesetz stellt die rechtliche Grundlage der Denkmalpflege dar. Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Das mit diversen Veränderungen versehene rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz wurde am 13. November 2008 durch den rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet. Die Gesetzesänderung von 2008 beinhaltet die Änderung des Unterschutzstellungsverfahrens. Rheinland-Pfalz folgte mit dieser Gesetzesänderung den meisten anderen Bundesländern und verzichtet auf die gesonderte Unterschutzstellungsentscheidung als anfechtbaren Rechtsakt und legt insofern das ipso-jure-System zu Grunde. Die letzte Änderung des Denkmalschutzgesetzes erfolgte am 01.10.2021.
Denkmalschutzgesetz__DSchG_.pdf
Weitere Infos zum Denkmalrecht erhalten Sie in folgendem Merkblatt der Stadt Koblenz.