Planzeichnung

Umwelt und Planung

Denkmalschutz

Denkmalschutzgesetz, Unterschutzstellung und Denkmallisten

Denkmalschutzgesetz (DSchG)

Das Denkmalschutzgesetz stellt die rechtliche Grundlage der Denkmalpflege dar. Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Das mit diversen Veränderungen versehene rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz wurde am 13. November 2008 durch den rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet. Die Gesetzesänderung von 2008 beinhaltet die Änderung des Unterschutzstellungsverfahrens. Rheinland-Pfalz folgte mit dieser Gesetzesänderung den meisten anderen Bundesländern und verzichtet auf die gesonderte Unterschutzstellungsentscheidung als anfechtbaren Rechtsakt und legt insofern das ipso-jure-System zu Grunde. Die letzte Änderung des Denkmalschutzgesetzes erfolgte am 01.10.2021.

Denkmalschutzgesetz__DSchG_.pdf

Weitere Infos zum Denkmalrecht erhalten Sie in folgendem Merkblatt der Stadt Koblenz.

Merkblatt zum Denkmalrecht