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Gewerbegrundstücke
Der Bebauungsplan Nr. 228, der das restliche Gebiet der städtischen Entwicklungsmaßnahme erschließt, befindet sich im Verfahren.
Das Baurecht auf Grundlage des §33 BauGB wird voraussichtlich ab Herbst/ Winter 2010 vorliegen.
Grundstücke für den großflächigen Einzelhandel sowie für Verkaufsflächen von mehr als 300 m² werden aller Voraussicht nach nicht angeboten.
Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung :
Amt für Wirtschaftsförderung
Herr Mario Neuneier
Tel.: 0261-1291954
Handy: 0171-5248014
Fax: 0261-1291950
