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Strukturpunkte

Standorte der Bundeswehr

Truppendienstgericht Süd 3. und 4. Kammer

Die Rechtspflege der Bundeswehr ist ein eigenständiger Organisationsbereich neben den Streitkräften und der Bundeswehrverwaltung. Kernbereich der Rechtspflege sind die Wehrdienstgerichte. Dies sind die Truppendienstgerichte und die beiden Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig.
 
Die Truppendienstgerichte sind im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf der verfassungsrechtlichen Grundlage des Artikels 96 Abs. 4 Grundgesetz als unabhängige Gerichte errichtet worden. Sie sind für Beschwerde- und Antragsverfahren nach der Wehrdisziplinanordnung (WDO) und der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) zuständig, darüber hinaus für die Durchführung disziplinargerichtlicher Verfahren bei schwerwiegenden Dienstpflichtverletzungen von Soldatinnen und Soldaten. Außerdem entscheiden sie über Anträge auf Anfechtung der Wahl und der Abberufung von Vertrauenspersonen nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz. Schließlich darf Disziplinararrest verhängt werden, nachdem der Richter des zuständigen Truppendienstgerichtes seine Zustimmung gegeben hat. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei Truppendienstgerichte, die ihren Sitz in Münster (Truppendienstgericht Nord) und in München (Truppendienstgericht Süd) haben.
 
Das Truppendienstgericht Süd besteht aus acht Kammern, dessen 3. und 4. Kammer ihren Sitz in Koblenz haben. Hier sind die beiden Kammern nach dem Umzug in 2001 endlich in einem gemeinsamen Gebäude in der Mainzer Straße untergebracht. Die übrigen Kammern des Truppendienstgerichts Süd sind nach den sachlichen Bedürfnissen der Rechtspflege in der Bundeswehr und in Anlehnung an ihre Gliederung in Erfurt, Karlsruhe und München angesiedelt. Die Truppendienstkammern entscheiden in der Besetzung mit einem zivilen Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei militärischen ehrenamtlichen Richtern. Steht bei den in die Zuständigkeit der Truppendienstgerichte fallenden disziplinarrechtlichen Maßnahmen und Beschwerdeverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung in erster Linie die Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung und Disziplin im Vordergrund, so ist es bei den Beschwerde- und Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung der Individualrechtsschutz des Soldaten.
 
Dieser Individualrechtsschutz ist in der Bundeswehr nach Maßgabe des Grundgesetzes umfassend so ausgestaltet, dass sich jeder Soldat und jede Soldatin beschweren kann, wenn er/sie glaubt, von Vorgesetzten oder Dienststellen der Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt worden zu sein. Auch kann der Soldat seine Beschwerde darauf stützen, dass ihm auf einen Antrag innerhalb eines Monats kein Bescheid erteilt wurde. Durch die Errichtung der Truppendienstgerichte ist den rechtsstaatlichen Prinzipien in der Bundeswehr in einem hohen Maße Rechnung getragen worden.