Leistungen für beeinträchtigte Menschen (Sozialamt)
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Postfach 201551, 56015 KoblenzÖffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Übergeordnete Abteilungen
Zuständigkeiten
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Betreuungsverfügung
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe durch Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Schulen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Landesblindengeld
- Landespflegegeld