Landesblindengeld

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Anträge / Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.


Zuständige Abteilungen