Fischereischein beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen.

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
    • Prüfungszeugnis von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder
    • Ausnahmegenehmigung von der Stadtverwaltung Koblenz mit einem Prüfungszeugnis von einer anderen Behörde
    • 1 Passbild
    • Angelschein für Jugendliche

      1 Passbild
      Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

      Besondere Voraussetzungen:

      Der Antragsteller muss mindestens 7 Jahre alt sein.

      Allgemeines:

      • Der Angelschein für Jugendliche wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Ist der Antragsteller bereits 16 Jahre alt, so benötigt er einen Angelschein für Erwachsene. Der Jugendangelschein hat ein Fixdatum (31.12.) und wird immer nur für ein Jahr ausgestellt. Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich. Mit 14 Jahren kann allerdings bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die Fischereiprüfung abgelegt werden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer  inklusive eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Einweisung 
    • Passbild
    • Ausweisdokument
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Jahresfischereischein: 16,90 €

    (ermäßigt): 14,00 €

    Fünfjahresfischereischein: 55,00 €

    Jugendfischereischein: 7,60 €

    Sonderfischereischein: 12,20 €

    Zweitausfertigung: 4,00 €

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

  1.  wenn Sie ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der Sie ihren Wohnsitz haben,
  2.  wenn Sie außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der Sie den Fischfang ausüben wollen.
Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

Ansprechpartner:

  •  +49 261 129-4624

Zuständige Abteilungen