Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzAus dem Eheregister können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Eheurkunde / Eheurkunde im Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (ggf. mit Hinweisen)
- internationale (mehrsprachige) Eheurkunde (Formular B)
Schriftliche Beantragung
Sie können die Urkunde schriftlich beantragen. Teilen Sie uns genau mit welche Urkunde Sie benötigen. Bitte vergessen Sie nicht Angaben wie z.B. Geburtsdatum, Eheschließungsdatum, Sterbedatum. Für Rückfragen geben Sie bitte eine Telefonummer an.
Beantragung per Fax (Fax-Nr.: 0261/129 1750)
siehe schrifliche Beantragung
Beantragung per Mail (standesamt@stadt.koblenz.de)
siehe schriftliche Bestellung
Bestellung Online
Sie können die Urkunde auch ganz einfach über ein Onlineformular anfordern.
Telefonische Bestellung
Eine telefonische Bestellung von Urkunden ist nicht möglich.Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
- Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegattin oder Ehegatten sowie
- Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
- Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzDie Ausstellung einer Urkunde aus dem Eheregister kostet 15,00 Euro; jedes weitere Dokument. Für jede gleiche Urkunde, welche im selben Verfahren ausgestellt wird, wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 5 Absatz 5 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 61-66 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 50 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 48 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Was sollte ich noch wissen?
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder einer beglaubigten Kopie davon den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und –ort,
- Datum der Eheschließung,
- Angaben zur Ehegattin oder zum Ehegatten,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzAus den Personenstandsregistern können Urkunden bzw. beglaubigte Abschriften nur innerhalb der Fortführungsfristen der Register ausgestellt werden
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregier 80 Jahre
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