Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.

    Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel

    • nicht bereits verheiratet sind,
    • geschäftsfähig sind,
    • volljährig sind.

    Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

    Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Bitte sprechen Sie bei uns im Standesamt für eine individuelle Beratung vor. Sie erhalten von uns ein Merkblatt, welche Unterlagen für die Ausstellung benötigt werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Für die Antragstellung gibt es keine Fristen. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt ab Ausstellung 6 Monate .

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Antrag EFZ(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)

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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

Marie Scaruppe
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1779

Katharina Hilger
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1770

Annegret Walldorf
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1780


Zuständige Abteilungen