Fundsachen melden und Nachfrage stellen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

    Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

    Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bitte geben Sie bei Verlust-Meldungen immer die vollständige Anschrift mit Telefonnummer, Tag und - wenn bekannt - der Ort des Verlustes an.

     

    Die Abgabe und Abholung von Fundsachen und die telefonische Auskunfterteilung ist ausschließlich innerhalb der Öffnungszeiten möglich!

    Aufgabe des Fundbüros ist die Entgegennahme und Aufbewahrung von Fundgegenständen.
    Die Fundgegenstände werden 6 Monate aufbewahrt. Die Aushändigung der Fundsachen erfolgt zu den Öffnungszeiten des Fundbüros beim Ordnungsamt.

    Fundgelder werden überwiesen. Dafür ist die Angabe der Kontonummer und der Bankleitzahl erforderlich.

    Die nicht abgeholten Fundgegenstände werden einmal im Jahr versteigert. 

     


     
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Gebühren:
    Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes an den Eigentümer (Verlierer) werden 1 % des gemeinen Wertes der Fundsache, mindestens aber 3,20 €, erhoben. Die Herausgabe der Fundsache an den Finder ist bis zu einem Wert von 50 € gebührenfrei. Liegt der Wert über 50 € werden ebenfalls 1 % des Wertes, mindestens aber 3,20 €, erhoben.

  • Rechtsgrundlage


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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-4402

Kleinere Fundsachen von Privatpersonen können auch an der Infotheke des Bürgeramtes abgegeben werden. Das Bürgeramt nimmt die Fundanzeige auf und leitet die Fundsachen an das Fundbüro weiter.

Bitte geben Sie bei Verlust-Meldungen immer die vollständige Anschrift mit Telefonnummer, Tag und - wenn bekannt - der Ort des Verlustes an.


Zuständige Abteilungen