Poller - Chipkarte / Berechtigung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In einigen Städten und Gemeinden von Rheinland-Pfalz werden im Rahmen der Verkehrsberuhigung elektrisch versenkbare Poller installiert. Nur einem berechtigten Personenkreis aus Anwohnern, Geschäftsbetreibern und Mietern von Stellplätzen sowie Polizei und Rettungskräften ist eine Zufahrt möglich. Die Öffnung des Pollers erfolgt zumeist mittels einer Chipkarte oder über das Handy.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Je nach Standort des Pollers werden Chipkarten an Anwohner, Eigentümer, Garagen und Stellplatzinhaber, Inhaber von Büro- und Geschäftsräumen für den jeweils entsprechenden Bereich sowie Taxen und Funkmietwagen ausgegeben.

    Jedoch in Bereichen der Fußgängerzonen werden die Chipkarten nur an Personen ausgehändigt die eine Ausnahmegenehmigung vorlegen können oder die einen Stellplatz oder eine Garage nachweisen können.

    Chipkarten gibt es für die Bereiche

    Altstadt: Görgenstraße, Florinspfaffengasse, Gemüsegasse,Josef-Görres-Platz Ost, Paradies, Altenhof, Altengraben, Eltzerhofstraße, Nagelsgasse, Josef-Görres-Platz West und Kornpfortstraße.

    Die elektrischen Poller in der Rheinstraße, Münzstraße und Mehlgasse sind reine Ausfahrtspoller.

    Die Poller an der Zwickauerstraße und Gothaerstraße darf man nur mit einer temporären Genehmigung befahren.

    Für folgende Poller ist das Grünflächenamt Telefon +49 261 129 4290 zuständig: Deutschen Eck, Konrad-Adenauer-Ufer und Schlossvorplatz. (temporäre Ausnahmegenehmigung)

    Einheitliche Andienzeiten der Altstadt in der Zeit von 5.00 - 11.00 Uhr

    Dies betrifft die Görgenstraße, Florinspfaffengasse, Gemüsegasse, Paradies, Josef-Görres- Platz, Altenhof und Altengraben.

    Zusätzliche Andienzeit der Görgenstraße (Entenpfuhl): 17.30 Uhr -19.00 Uhr.
    (Außer in der Weihnachtszeit)



  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Persönliche Vorsprache ( oder Vollmacht mit Kopie Personalausweis und Nachweis )

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bewohner der Eltzerhofstraße, Nagelsgass und Görresstraße erhalten eine Chipkarte.
    Alle anderen Poller die die Fußgängerzone absperren benötigen einen Stellplatznachweis

    Bei Beantragung muss ein Nachweis vorgelegt werden. (z.B. Mietvertrag , Grundbuchauszug)

    Für eine Tagesgenehmigung (z.B. wegen Umzug, Anlieferung) wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    - Personalausweis

    - Eigentümernachweis oder Mietvertrag einer Wohnung/Geschäftsräume, Garage bzw. Stellplatz

    - Taxen und Funkmietwagen mit entsprechender Konzession und Fahrzeugschein

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Das Pfand für die Chipkarte in Höhe von 20,00 Euro ist bar zu hinterlegen


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

+49 261 129-4180

Zuständige Abteilungen