Hausmüll Entsorgung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Abfallgefäße gibt es in folgenden Größen:

    Graue Restmülltonne  :    60, 80, 120, 240, 770 Liter  

    Braune Biomülltonne :     120, 240 Liter 

    Blaue Papiermülltonne :   120, 240, 1100 Liter  

    Gelber Sack:                      Die gelben Säcke werden einmal jährlich an alle Haushalte verteilt.Sollten Sie darüber hinaus Gelbe Säcke benötigen erhalten Sie pro Selbstabholer-Haushalt eine Rolle Nachschub:
                                                 

                                                - Bürgeramt, Gymnasialstr. 4-8

                                                - Kommunaler Servicebetrieb Koblenz, Hans-Böckler-Str. 8

                                                - Wertstoffhof, Fritz-Ludwig-Str. 6   


    Aktuelle Abfuhrtermine
    www.servicebetrieb.koblenz.de 

    Schwerkraftschlösser gibt es für die Abfallgefäße 60 l - 240 l . Der Preis beträgt 40,00 Euro .

     

  • Rechtsgrundlage

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Weiterführende Informationen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

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    Auf jedem bebauten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. 

    In der Regel werden diese Restabfallbehälter im Wechsel mit der Biotonne gefahren. 

    Die Größe der Biotonne, richtet sich nach der Größe der Restabfalltonne.


    Bis zu drei Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten pro bebautem Grundstück bestellt werden.

    Bitte beachten Sie dabei die Abfallsatzung der Stadt Koblenz:  https://www.koblenz.de/rathaus/verwaltung/ortsrecht-satzungen/ 

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    An-, Um- und Abmeldungen von Abfallgefäßen müssen schriftlich (per Post) von den Grundstückeigentümern oder deren Bevollmächtigten vorgenommen werden:

    per E-Mail:  abfallgebuehren@stadt.koblenz.de   (Kassenzeichen bitte angeben)