Problemabfall Entsorgung
Leistungsbeschreibung
Zu den "Problemabfällen" zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen („Schadstoffmobil“) an.Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzWeitere Informationen www.servicebetrieb.koblenz.de
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzWer darf Schadstoffe
anliefern?
Koblenzer Privathaushalte
kostenlos bei:
- haushaltsüblichen Stoffen
- in haushaltsüblichen Mengen
-Vorlage Personalausweis oder
Meldebescheinigung (Mieter) bzw.
Müllgebührenbescheid
(Hausbesitzer) ist nötig.
Koblenzer Gewerbebetriebe
- gegen Gebühr
- nur Kleinmengen
- Nur mit Voranmeldung,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBitte bringen Sie den Personalausweis oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung bzw. den Müllgebührenbescheid (Hauseigentümer) mit.
Rechtsgrundlage