Werkstattkarte erstmalig beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist die Karteninhaber:innen aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.

    Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt

    Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

    Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr.

    Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - Ggf. Zugang zum ELSTER-Organisationskonto

    - Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung

    - Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie 

    - Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft

    - Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO

    - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 50

    Bezeichnung der Kosten:

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    48,00 Euro

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Werkstattkarte ist an die antragsbearbeitende Stelle zurückzugeben, wenn die Erteilung aufgrund falscher Aussagen erfolgt, eine der Erteilungsvoraussetzungen entfällt, die Karte missbräuchlich verwendet wird, die verantwortliche Fachkraft aus dem Betrieb ausscheidet (zum Beispiel wegen Betriebswechsel) oder die Werkstattkarte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird (zum Beispiel wenn Techniker wegen Ruhestand aus dem Unternehmen ausscheiden).

    Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.

    Mit Fristablauf zum 15.06.2021 sind bei Antragsstellung die neuen Schulungsnachweise (Anlage IC) und eine entsprechende Anerkennung oder Beauftragung für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Fahrtenschreibern der Generation 2 nachzuweisen.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129- 4411

Zuständige Abteilungen