Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die erweiterte  Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber wo Sie gemeldet sind bzw. als Nachweis ihres Wohnsitzes.

    Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung u.a. nachfolgende Angaben:

    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
    • Familienname und Vornamen, Doktorgrad Geburtsdatum, Anschrift
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
    • Familienstand
    • Religionszugehörigkeit
    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Zum 01.12.2025 gelten neue Gebühren:

    Meldebescheinigung (einfach und erweitert): 8,00 Euro

    (bisher: 6,50 Euro)

    Es besteht die Möglichkeit der Gebührenbefreiung, wenn die Meldebescheinigung zur Vorlage bei Sozialleistungsträgern benötigt wird. Hierfür ist jedoch zwingend das Anforderungsschreiben des Sozialleistungsträgers bei der Antragsstellung mitzubringen und vorzuzeigen.


  • Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache wird der Antrag sofort bearbeitet.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

In Koblenz ist die Beantragung ohne Termin beim Bürgeramt möglich.

Zuständige Abteilungen