Melderegisterauskunft Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft
  • Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Einfache Melderegisterauskunft                                               8,10 Euro
    Einfache Melderegisterauskunft gewerblich                          9,20 Euro

    erweiterte Melderegisterauskunft                                           11,90 Euro              
    erweiterte Melderegisterauskunft gewerblich                      13,00 Euro

    Bei schriftlicher Beantragung bitten wir um Vorabüberweisung:
    Sparkasse Koblenz
    Verwendungszweck: MR -Auskunft 991201 und Name des Gesuchten
    IBAN: DE 40 5705 0120 0000 0002 40
    BIC: MALADE51KOB

     

              

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

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Zuständige Abteilungen