Nebenwohnung abmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Abmeldung der Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung erfolgen.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Abmeldung der Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung erfolgen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzHinweis für die Stadt Koblenz:
Die Abmeldung einer Wohnung im Voraus ist nur bei Abmeldung ins Ausland möglich.
Rechtsgrundlage