Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Sie erhielten von der Stadtverwaltung Koblenz oder der Polizei eine Mängelanzeige, weil Sie bei Ihrem Fahrzeug die Frist zur Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung überschritten haben oder Ihr Fahrzeug einen offensichtlichen technischen Mangel aufweist.

    Die feststellende Behörde setzt die Stadtverwaltung - Kfz-Zulassungsbehörde über die Mängelanzeige in Kenntnis. Sie werden von uns aufgefordert die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.

     

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Der Nachweis, dass die Mängel beseitigt wurden, ist gegenüber der Stadtverwaltung Koblenz zu erbringen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    1. Bei fehlender Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung: Untersuchungsbericht über die bestandene Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung oder Fahrzeugschein mit gültigem Eintrag der Prüfstelle. 
    2. Bei einem technischen Defekt: Bescheinigung von einer autorisierten Werkstatt oder einer technischen Prüfstelle, dass der Mangel behoben ist.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-4420

Zuständige Abteilungen